- Unternehmen (Strafrecht)
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Unternehmen bezeichnet im deutschen Strafrecht den Oberbegriff von Versuch und Vollendung. Zwischen Versuch und Vollendung wird nicht differenziert beim Unternehmensdelikt. Bei anderen Vorsatzdelikten kann die Strafbarkeit davon abhängen, ob ein Versuch oder eine Vollendung vorliegt.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Allgemeine Strafrechtslehre (Deutschland)
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