- Unternehmerverband
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Ein Arbeitgeberverband ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern (Unternehmer) aus gleichen Branchen, zum Zwecke gemeinsamer Interessenvertretung. Ein Arbeitgeberverband ist das tarif-, sozial- und gesellschaftspolitische Sprachrohr seiner Mitglieder. Mehrere regionale Verbände sind häufig zu einem Dachverband zusammengeschlossen.
Das Haupttätigkeitsgebiet von Arbeitgeberverbänden sind Tarifverhandlungen. Durch Austritt aus dem Arbeitgeberverband kann sich ein Arbeitgeber, nach einer Nachwirkungszeit, dem Flächentarifvertrag entziehen. Er wird dann in der Regel mit der Gewerkschaft einen Haustarifvertrag abschließen.
Inhaltsverzeichnis
Arbeitgeberverbände in Deutschland
Einer der größten Arbeitgeberverbände Deutschlands ist der Dachverband Gesamtmetall, in dem die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie aus ganz Deutschland zusammengeschlossen sind. Daneben ist der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) ein großer und einflussreicher Verband.
Regional organisierte Arbeitgeberverbände befassen sich zusätzlich zu bundespolitischen Fragen besonders mit den Interessen der regionalen Wirtschaft. So vertritt z. B. der AGA Unternehmensverband mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Groß- und Außenhandel sowie unternehmensbezogene Dienstleistung, die in Norddeutschland angesiedelt sind. Themen der regionalen Lobbyarbeit des Verbandes ist u. a. der Erhalt des Hamburger Freihafens oder die Ausbildungssituation in Norddeutschland. Der Verband sorgt außerdem dafür, dass Geschäftsführer und norddeutsche Politiker zum Meinungsaustausch zusammenkommen. Die Mitgliedsunternehmen werden in arbeitsrechtlichen Fragen vor norddeutschen Gerichten vertreten. Näheres zu den deutschen Arbeitgeberverbänden siehe: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Mittlerweile haben sich zwei grundlegende Formen der Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden entwickelt: a) Die klassische tarifbindende Mitgliedschaft: Der Tarifverband handelt für seine Mitgliedsunternehmen den Flächentarifvertrag aus und die Mitglieder sind an diesen Tarifvertrag gebunden. b) Die OT-Mitgliedschaft: Diese spezielle Form der Mitgliedschaft bietet seinen Mitgliedern alle Vorteile und Dienstleistungen eines klassischen Arbeitgeberverbandes, ohne dass die Unternehmer an einen Flächentarifvertrag gebunden sein müssen.
Arbeitgeberverbände in Österreich
Siehe: Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer Österreich.
International
Europa
Auf europäischer Ebene besteht der Dachverband europäischer Arbeitgeberverbände BUSINESSEUROPE. Daneben arbeitet für die Jungunternehmer z. B. der Interessenverband Yes for Europe, bzw. das für Erbringer von Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse.
Frankreich
Die bekanntesten Arbeitgeberverbände in Frankreich sind die Union nationale des professions libérales (UNAPL), die Mouvement des entreprises de France (MEDEF), die Confédération générale des petites et moyennes entreprises (CGPME) und die Fédération nationale des syndicats d'exploitants agricoles (FNSEA).
Geschichte
Die liberalen Auffassungen der 19. Jahrhunderts sahen in Arbeitgeberverbänden die Gefahr von Kartellen. Um so mehr galt dies für kollektive Tarifverträge. Nachdem sich seit Mitte des 19. Jahrhunderts zunehmend Gewerkschaften gebildet hatten und 1873 der erste Tarifvertrag abgeschlossen worden war, änderte sich die Auffassung langsam. 1890 wurde der Gesamtverban Deutscher Metallindustrieller gegründet. 1904 erfolgte die Gründung zweier Dachverbände, der Hauptstelle deutscher Arbeitgeberverbände (gegründet 1904 als Vertretung der schwerindustriellen Arbeitgeber) und dem Verein deutscher Arbeitgeberverbände (gegründet 1904 als Vertretung der Arbeitgeber in der verarbeitenden Industrie). Im Jahr 1913 schlossen sich diese zur Vereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände zusammen.
1920 waren bereits Betriebe mit 8 Millionen Mitarbeitern in Arbeitgeberverbänden organisiert. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurden die Arbeitgeberverbände aufgelöst und in der DAF gleichgeschaltet. Nach dem Zweiten Weltkrieg blieben die Arbeitgeberverbände in der SBZ bzw. DDR verboten. In den Westsektoren knüpfte man an die Traditionen der Zeit vor 1933 an. 1947 wurde die Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber der Westzone gebildet, aus der 1948 das Zentralsekretariat der Arbeitgeber des Vereinigten Wirtschaftsgebietes wurde. November 1950 entstand die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). 1987 betrug der Organisationsgrad geschätzte 80 %.[1]
Siehe auch
Weblinks
Beispiele:
- UnternehmensVerband Cuxhaven Elbe-Weser-Dreieck e. V.
- Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) – Homepage
Literatur
- Alexander Brehm: Sind Verbände noch zeitgemäß? Ein Vergleich zwischen dem Centralverband Deutscher Industrieller und dem Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., polisphere library, ISBN :978-3-938456-19-4, Berlin 2008.
- Paul R. Melot de Beauregard: Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden und Tarifbindung, Diss 2001, ISBN 3-631-39295-8
Einzelnachweise
- ↑ Paul R. Melot de Beauregard: Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden und Tarifbindung, Seite 18-19
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