- Urzins
-
Urzins ist in der Freiwirtschafts-Theorie die Bezeichnung für einen Zinsanteil, der in einer Wirtschaft mit Geldgebrauch allen Zinsforderungen zugrunde liegt. Die Bezeichnung stammt von Silvio Gesell. Neben dem Urzins sah er Inflationsausgleich, "Darlehenszins" als reinen Sachkapitalzins, Risikoanteil und Vermittlerentgelt als Bestandteile von Zinsforderungen. Später nannte Dieter Suhr den Urzins Mehrwert des Geldes.
Gesell führte den Urzins auf die höhere Begehrtheit des Zahlungsmittels Geld zurück, das seinem augenblicklichen Besitzer auf einem Markt von Angebot und Nachfrage Wahlfreiheit und Überlegenheit verschafft zu Lasten derer, die Waren oder ihre Arbeitskraft anzubieten haben. Gesell bemängelte am Geld, dass es nicht wie Waren mit der Zeit an Wert verliere oder wie ungenutzte Arbeitskraft verfalle. Die Vormachtstellung des Geldes auf dem Markt empfand Gesell als ungerecht, weil sie es einem Kreditgeber (Gläubiger) erlaube, von seinem Kreditnehmer (Schuldner) den Urzins zu fordern und sich dadurch ohne eigene Leistung zu bereichern.
Der Urzins hat Beziehung zu dem, was John Maynard Keynes später Liquiditätsprämie nannte.
Siehe auch
Literatur
- Silvio Gesell: Die natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld. 1916 (PDF; 1,4 MB)
- Dieter Suhr: Geld ohne Mehrwert. Entlastung der Marktwirtschaft von monetären Transaktionskosten. Knapp, Frankfurt 1983, ISBN 3-7819-0302-8
Kategorien:- Zinsgeschäft
- Freiwirtschaft
Wikimedia Foundation.