- Verbundgeschäft
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Ein Verbundgeschäft - auch Koppelgeschäft genannt - liegt immer dann vor, wenn der Abschluss eines Geschäftes (Vertrages) den Abschluss eines zweiten Geschäftes (Vertrages) zwingend beinhaltet und damit eine direkte Abhängigkeit zwischen den Geschäften bzw. Verträgen hergestellt ist. Sofern es sich um die Kombination aus einem Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung durch einen Verbraucher und einem Kredit handelt, spricht man von einem verbundenen Geschäft.
Diese Geschäfte weisen eine Reihe von rechtlichen Besonderheiten auf.
Inhaltsverzeichnis
Zugaben
Der gekoppelte Verkauf mehrerer Produkte oder Dienstleistungen, sofern diese nicht in einem engen fachlichen Zusammenhang stehen (z. B. ein Fernseher und die dazu gehörende Fernbedienung) erschweren dem Kunden den Preisvergleich. Daher waren nach der Zugabenverordnung derartige Koppelgeschäfte mit Endverbrauchern weitgehend verboten. Mit der Abschaffung der Zugabenverordnung im Jahr 2001 wurde die Möglichkeit von Verbundgeschäften grundsätzlich erlaubt. Jedoch bleiben diese dann als Unlauterer Wettbewerb unzulässig, wenn Verbraucher über den wirklichen Wert des Angebots getäuscht oder zumindest unzureichend informiert würden[1] [2]
Rechtswidrige und untersagte Koppelgeschäfte sind: wenn beispielsweise ein Kreditinstitut die Gewährung eines Konsumentendarlehns davon abhängig machen, dass zuzüglich eine private Unfallversicherung oder irgendein anderes Finanzprodukt des Portfolios zu kaufen sind.
Widerrufsrecht
Gerade bei Verbundgeschäften zwischen Krediten und anderen Produkten oder Dienstleistungen besteht die Notwendigkeit, dem Verbraucher beim Widerruf des einen Geschäftes die Möglichkeit einzuräumen, auch das andere widerrufen zu können (§ 358 BGB). Hauptartikel hierzu: Verbundenes Geschäft.
Einzelne Produkte
Ratenkredite und Restschuldversicherungen
Würden Banken den Abschluss von Ratenkredite zwingend vom Abschluss von Restschuldversicherungen abhängig machen, so müssten die Kosten der Restschuldversicherung in den anzugebenden Effektivzins eingerechnet werden müssen. Um dies zu verhindern, ist der Abschluss einer Restschuldversicherung offiziell bei allen Banken freiwillig.
Einzelnachweise
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