Restschuldversicherung

Restschuldversicherung
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Eine Restschuldversicherung (auch als Restkreditversicherung oder Kredit-Lebensversicherung bezeichnet, in der Fachliteratur findet sich teilweise auch der englischsprachige Begriff Payment Protection Insurance oder die zugehörige Abkürzung PPI) ist eine Absicherung des Kreditnehmers bzw. von dessen Hinterbliebenen für den Fall des Todes, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Sie dient auch dem Kreditgeber als zusätzliche Kreditsicherheit und wird als solche im Kreditvertrag an die Bank abgetreten. In Deutschland betrug 2009 die durchschnittliche Höhe der neuen Restschuldversicherungen 11.600,- €. Am Neuzugang der Lebensversicherungen hatte die Restschuldversicherung 2009 einen Marktanteil bezogen auf die Versicherungssumme von 2,9 %.[1]

Inhaltsverzeichnis

Gegenstand der Restschuldversicherung (RSV)

Der Kreditnehmer oder der Kreditgeber, meistens auf Kosten des Kreditnehmers, schließt im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme eine Versicherung zum Beispiel gegen Tod (Ableben), Krankheit/Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit während der Kreditlaufzeit bei einem Versicherer auf die Person des Kreditnehmers ab. Im Todesfall wird die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Darlehens durch die Versicherungsleistung getilgt bzw. bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit die fälligen Raten gezahlt. Der Kreditnehmer tritt dabei in der Regel einem vom Kreditgeber (oder Kreditvermittler) abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrag bei, dadurch unterliegt der Vertragsabschluss des einzelnen Kreditnehmers nicht den gleichen Formalvorschriften (v.a. denen des VVG Versicherungsvertragsgesetz) wie ein gewöhnlicher Einzelversicherungsvertrag.

Die RSV entstand in den 1950er Jahren in den USA. 1957 wurde in Deutschland der erste RSV durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zugelassen.[2] Bei Ratenkrediten und Annuitätendarlehen wird die RSV typischerweise gegen Zahlung eines (durch das Darlehen mitfinanzierten) Einmalbeitrages abgeschlossen. Bei Kontokorrent- oder revolvierenden Krediten sind die Verträge so gestaltet, dass für jeden Monat der Außenstand bestimmt wird und dafür jeweils der Beitrag für diesen Monat berechnet wird.

Inzwischen werden verschiedene Formen zur Absicherung weiterer Risiken angeboten: Nach den klassischen RSV-Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit wurde 1995 die Absicherung gegen das Risiko der unverschuldeten Arbeitslosigkeit, sowie seit 2006 "schwere Krankheiten" (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall usw.) und diverse Beistandsleistungen (Assistance) zur Unterstützung des Darlehensnehmers zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben eingeführt.

Kritik/Nachteile

Die RSV wird häufig wegen der Höhe der Beiträge und der mit der Kreditvergabe gekoppelten Vertriebsmethode kritisiert. In der Tat enthalten RSV-Beiträge meist relativ hohe Provisionen für den Kreditgeber oder Kreditvermittler. Wegen der nicht unerheblichen Kosten für eine solche Versicherung kann diese die Gesamtkosten der Geldaufnahme merkbar beeinflussen.

Nur bei wenigen Banken führt der Abschluss einer RSV zu einem verbesserten Kreditscoring. Schreibt der Kreditgeber vor, dass zwingend eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden muss, so sind die Kosten für die RSV nach deutschem Recht in den Effektivzins einzurechnen. Meistens ist der Abschluss der RSV fakultativ, wird aber von vielen Kreditgebern offensiv angeboten, um damit zusätzliche Deckungsbeiträge durch die Abschlussprovision zu verdienen.

Kritisiert werden außerdem die vertraglichen Ausschlussfristen für die jeweiligen Versicherungsleistungen in der RSV. Diese bedingen, dass der Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer bestimmten Frist nach Abschluss des RSV-Vertrages in Kraft tritt („Wartezeit“) bzw. der Leistungsfall (bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit) bereits eine Mindestzeit anzudauern hat, bevor Leistungen aus der RSV beansprucht werden können („Karenzzeit“).

Vorteile

Ein Vorteil der RSV ist die im Vergleich zur Einzelversicherung fehlende Annahme- und Gesundheitsprüfung, die den notwendigen vereinfachten und schnellen Vertragsabschluss ermöglicht. Allerdings sind meist Versicherungsfälle aufgrund von bei Abschluss vorhandenen und bekannten Vorerkrankungen in den ersten 2 Vertragsjahren der RSV von der Leistung ausgeschlossen. Der Schutz ist bei bestehenden Vorerkrankungen also in dieser Zeit eingeschränkt auf nicht vorerkrankungs-kausale Krankheiten/Arbeitsunfähigkeit oder Todesursachen. Außerdem bietet nur die RSV eine privatrechtliche Absicherung gegen das Risiko der unverschuldeten Arbeitslosigkeit an.

Einzelnachweise

  1. Statistik der BaFin - Erstversicherungsunternehmen ’09 (Textteil), Tabelle 22, Seite 22 , Online (pdf/3274 KB)
  2. Harald Schulz: Restschuldversicherung, 2. Aufl. 1988, ISBN 3-7819-1147-0, Seite 13

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