Verjährung

Verjährung

Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Im öffentlichen Recht führt die Verjährung regelmäßig zum Erlöschen des Anspruchs. Die strafrechtliche Verjährung stellt ein Verfahrenshindernis dar, d.h. die Straftat kann nicht mehr verfolgt werden, ausgenommen in dem Falle der Arglisteinrede, die einen Ausschluss der Verjährung bedeutet.

Geschichte

Bereits das Römische Recht kannte die Verjährung als „longi temporis praescriptio“. Offenbar schon damals bestand somit der Wunsch, nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne den Rechtsfrieden wieder herzustellen, also eventuell bestehende Ansprüche - welcher Art auch immer - als beseitigt anzusehen, um einerseits den Berechtigten anzuspornen, seine Ansprüche möglichst rasch anzumelden und durchzusetzen, weil die gegebenenfalls erforderliche Beweisbarkeit in der Regel mit fortschreitender Zeit schwierig oder gar unmöglich wird, und andererseits den Verpflichteten von einer zeitlich unbefristeten Möglichkeit der Durchsetzung von Ansprüchen zu entlasten, die womöglich gar nicht mehr ihn, sondern seine Rechtsnachfolger träfen, sofern es sich um zivilrechtliche Ansprüche handelt.

Diese Überlegungen gelten im Grundsatz auch heute noch und betreffen in erster Linie das zivilgerichtliche Verfahren.

Im Strafrecht (und, wo gesetzlich vorgesehen, im Verwaltungsstrafrecht) wird die Verjährung einerseits wohl ebenso dazu dienen, den Strafanspruch in gehöriger Zeit zu betreiben und die Strafverfolgungsorgane damit zu schleuniger Verfolgung anzuhalten, andererseits scheint - mit geringen Ausnahmen - der allgemeine Wunsch nach Bestrafung eines Täters im Lauf der Zeit abzunehmen, freilich je nach der Schwere der ihm vorgeworfenen Straftat in unterschiedlichem Ausmaß. Daraus erklären sich auch die unterschiedlichen Verjährungsfristen.

Siehe auch


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  • Verjährung — bedeutet im Bürgerlichen Gesetzbuch nur noch Anspruchsverjährung, d. h. Verlust von Rechten infolge von Nichtausübung durch eine bestimmte Zeit hindurch, während das Wort früher nicht selten auch von den richtiger als Ersitzung bezeichneten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verjährung — (Praescriptio), jede Veränderung in den rechtlichen Befugnissen od. Verhältnissen, welche hauptsächlich als die gesetzliche Folge der eine Zeit lang fortgesetzten Ausübung od. Nichtausübung eines Rechtes anzusehen ist. Das allgemeine Erforderniß… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verjährung — Verjährung, die Erwerbung von Rechten durch einen während einer bestimmten Zeit fortgesetzten Besitz (erwerbende V., Ersitzung) oder der Verlust von Rechten (z.B. Forderungen) nach einer bestimmten Zeit wegen Nichtsausübung (erlöschende V.). Die… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Verjährung — 1) Erwerb eines Rechtes durch langen ungestörten Besitz; erwerbende V., Adquisitiv V., s. Ersitzung und usucapio. 2) Verlust des Klagrechts wegen Nichtanhebung desselben während 3, 10, 20, 40 u. mehr Jahren, je nach dem Rechtsverhältniß, um das… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Verjährung — ↑Präskription …   Das große Fremdwörterbuch

  • Verjährung — Ver|jäh|rung 〈f. 20〉 das Verjähren, Verlust der Gültigkeit nach einer gesetzl. Frist * * * Ver|jäh|rung, die; , en: das Verjähren, Verjährtsein: die V. eines Verbrechens. * * * Verjährung,   Präskription,    1) im Privatrecht der Verlust der… …   Universal-Lexikon

  • Verjährung — I. Allgemeines:Der V. unterliegen alle Ansprüche. Ausgenommen sind v.a. bestimmte familienrechtliche Ansprüche (§ 194 II BGB), Ansprüche auf Aufhebung von ⇡ Gemeinschaften (§§ 758, 2042 II BGB), auf ⇡ Grundbuchberichtigung oder solche aus… …   Lexikon der Economics

  • Verjährung (Deutschland) — Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Im öffentlichen Recht führt die Verjährung regelmäßig zum Erlöschen des Anspruchs. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Verjährung (Österreich) — Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Im öffentlichen Recht führt die Verjährung regelmäßig zum Erlöschen des Anspruchs. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Verjährung — Ver|jäh|rung …   Die deutsche Rechtschreibung

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