- Verkehrstrennungsgebiet
-
Ein Verkehrstrennungsgebiet (Abkürzung VTG oder englisch TSS für traffic separation scheme) ist in der Schifffahrt ein Gebiet mit getrennten Fahrspuren für unterschiedliche Richtungen. Meist werden VTG dazu verwendet, an Engstellen oder Kaps den Verkehr zu kanalisieren und einen möglichst homogenen Verkehrsfluss zu erzeugen, um die Gefahr von Kollisionen zu verringern. Die Fahrregeln in einem VTG sind in Regel 10 der Kollisionsverhütungsregeln festgelegt.
Verkehrstrennungsgebiete befinden sich beispielsweise in der Mitte des Englischen Kanals oder in der deutschen Bucht in mehreren Meilen Abstand zur Küstenlinie. Zwischen der Küstenlinie und dem Verkehrstrennungsgebiet befindet sich die Küstenverkehrszone. Verkehrstrennungsgebiete sind ähnlich wie Autobahnen aufgebaut und bestehen aus für jede Fahrtrichtung zugewiesenen Zonen sowie einer Trennlinie oder Trennzone in der Mitte, deren Befahrung verboten ist. Die Außengrenzen sowie die Mittellinie sind meist durch Seezeichen im Abstand von mehreren Seemeilen markiert. Die exakte geographische Lage der Verkehrstrennungsgebiete sind in den amtlichen Seekarten mit den zugewiesenen Fahrtrichtungen verzeichnet. Motorschiffe über 20 m haben die Verkehrstrennungsgebiete zu benutzen. Kleinere Fahrzeuge und Segelschiffe dürfen dagegen die Küstenverkehrszone benutzen. Da sie normalerweise erheblich langsamer fahren als große Schiffe, ist dies auch zu empfehlen.
Regeln zum Queren eines Verkehrstrennungsgebiets
- Das Queren eines Verkehrstrennungsgebietes ist möglichst zu vermeiden. [1] [2] [3]
- Wenn ein Verkehrstrennungsgebiet trotzdem gequert wird, dann in rechtem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.[1][2][3]
- Bei Strom oder starkem Wind, der das Boot versetzt, gilt es, die Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu halten, um das Verkehrstrennungsgebiet möglichst schnell zu durchqueren.[1][2][3] Dabei darf der Kurs über Grund vom rechten Winkel abweichen.
Sehr lange Verkehrstrennungsgebiete sind meist im Abstand von ca. 30 Seemeilen für ein kurzes Stück unterbrochen, um Schiffen das Queren zu erleichtern. Diese Stellen werden in der Seekarte als gestrichelte Pfeile gekennzeichnet (siehe Seekarte oben). Ein falsches Queren kann zu einer Geldbuße in Höhe von 150 EUR führen.
Literatur
- ↑ a b c Axel Bark, Sportküstenschifferschein + Sportbootführerschein See, Delius Klasing Verlag, 9. Auflage, ISBN 978-3-7688-2477-4, Seite 224 (Zeichnung) und Seite 312, Frage 97
- ↑ a b c http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/KVR/Teil-B/Abschnitt-I/Regel10/ Regel 10c
- ↑ a b c http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/fuehrerscheininformationen/Fragenkatalog-See.pdf Frage 97
- Sicherheit auf dem Wasser, Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Stand: Januar 2011, Seite 35
- W. Paul: Kollisionsverhütungsregeln, DSV-Verlag 1998, ISBN 3-88412-298-3, Seite 58 - 76
- Müller/Krauß: Handbuch für die Schiffsführung, Band 2, Teil A, 9. Auflage, Springer Verlag 1988, ISBN 3-540-17939-9, Seite 16 - 18
- A. N. Cockcroft, J. N. F. Lameijer: A Guide to the Collision Avoidance Rules, 6. Auflage, Elsevier 2001, ISBN 0-7506-6179-8, Seite 68 - 84
Weblinks
- Kartenskizze mit den VTGs in der Deutschen Bucht in der Anlage (hier Seite 15) der Anlaufbedingungsverordnung
- Regel 10 KVR über Verkehrstrennungsgebiete bei dem Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Kategorien:- Seeverkehrsrecht
- Verkehrsrecht
- Fahrzeugsicherheit
Wikimedia Foundation.