Fahrzeugsicherheit

Fahrzeugsicherheit

Dieser Artikel erläutert die Fahrzeugsicherheit (insbesondere PKW) im Straßenverkehr. Verkehrssicherheit wir allgemein nach Verkehrsträgern unterschieden in Straßenverkehrssicherheit, Schienen- oder Eisenbahnverkehrssicherheit, Schiffs- oder Seeverkehrssicherheit und Luftverkehrssicherheit.[1]

Straßenverkehrssicherheit wird in dem System Straße-Fahrzeug-Mensch unter anderem beschrieben in den Teilbereichen Straßenbau, Straßenverkehrsrecht, Fahrzeugsicherheit (von Kraftfahrzeugen und nicht motorisierten Fahrzeugen wie Fahrrädern und Pferdefuhrwerken), in Bezug auf Menschen als Verkehrsteilnehmer in Verkehrspsychologie und -pädagogik und Fahrtechnik (als Fertigkeit zum Führen eines Fahrzeugs).

Verkehrssicherheit soll Unfälle vermeiden (aktive Sicherheit) und die Folgen von Unfällen verringern (passive Sicherheit).

Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrzeug- oder Kraftfahrzeugführer ist gesetzlich geregelt. Als Kraftfahrzeugführer ist die Eignung in einer Prüfung nach Ausbildung in einer Fahrschule durch staatlich anerkannte Fahrlehrer nachzuweisen. Die schulische Ausbildung bzw. die dort grundlegende Vermittlung an Kenntnissen und Fertigkeiten, im Umgang und im verkehrsgerechten Führen eines Fahrzeuges, ist die Basis eines vom Menschen beeinflussbaren Verhaltens im Bezug der Verkehrssicherheit.

Inhaltsverzeichnis

Aktive Sicherheit von Kraftfahrzeugen

Aktive Sicherheit kann eingeteilt werden in die verwendete Technik einerseits, und deren sicherheitsbewussten Gebrauch (Verhalten) andererseits.

Die aktive Sicherheit wird dadurch gewährleistet, dass beim Straßenbau die Verkehrswege ihrer Bestimmung gerecht gestaltet und beschildert werden, der technische Zustand der Fahrzeuge einwandfrei ist, die Fahrzeugführer bestimmte Regeln einhalten und vor Gefahren gewarnt werden, sowie durch Kontrollen und Sanktionen zur Einhaltung dieser Regeln.

Zur aktiven Sicherheit am Kraftfahrzeug zählt eine gute Bremsanlage, ABS und gute Straßenlage mit intakten Stoßdämpfern und Reifen mit hoher Seitenführungskraft, sowie gute Fahrzeugbeleuchtung und saubere Scheiben. Weitere Beispiele von aktiven Einrichtungen der Fahrzeugsicherheit sind Antriebsschlupfregelungen (ASR), Bremsassistenten (BAS) und elektronische Stabilitätsprogramme (ESP).

Zur aktiven Sicherheit trägt eine ausgewogene Lastverteilung bei sowie das Vermeiden von Überladung und Sicht- sowie Gehörbehinderungen.

Zitat aus dem §1 der deutschen Straßenverkehrsordnung: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.”

Die allermeisten Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit gehen von menschlichem Fehlverhalten aus: Unaufmerksamkeit (z. B. Musikanlage neu laden oder einstellen bei der Fahrt, ständiges Beschleunigen und Anbremsen in Kolonnenfahrt statt gleichmäßigem Tempo und Abstand), Nachlässigkeit (z. B. Nichtbetätigung des Fahrtrichtungsanzeigers, „Blinkziehen”, d. h. mit Blinken ohne Rücksicht zugleich den Fahrstreifenwechsel einleiten), Bequemlichkeit (Ein- und Aussteigen im Halteverbot), übertreibendes Verhalten (z. B. unnötiges Überbremsen bei Tempolimits anstatt Ausrollen), Dickfelligkeit, Machtgehabe und Boshaftigkeit, Aggressivität und Ellenbogenverhalten (sich durchsetzen wollen trotz dichtem Verkehr, andere in Nachteil bringen, Dauerlichthupe), Unsicherheit (mangelnde Übung beim Autofahren, z. B. beim Einscheren auf die Autobahn), Rücksichtslosigkeit (dichtes Auffahren).

Positiv trägt zur Verkehrssicherheit bei: Aufmerksamkeit, gleichmäßiges Fahren, Gelassenheit, Mitdenken für andere, anderen eine Lücke und Chancen zu lassen, zügiges Nutzen des Verkehrsraumes statt Trödeln, Verzicht auf Kämpfe und Ellenbogenverhalten sowie das Einhalten der Verkehrsregeln.

Fahrerische Extremsituationen (plötzliches Bremsen oder Ausweichen) können auch Fahrzeuglenker mit jahrelanger Erfahrung überfordern. Das richtige Verhalten in solchen Situationen kann in Fahrtechnikzentren erlernt werden.

Außerdem können in den Fahrzeugen Systeme installiert sein, die mögliche Gefahren erkennen und selbständig darauf reagieren, z. B. Entwicklungen zum Abstands-Radar und insbesondere Zugsicherungssysteme im Schienenverkehr.

Passive Sicherheit

Zur passiven Sicherheit gehören insbesondere Maßnahmen des Fahrzeugbaus, die aus der Auswertung von Crashtests folgen und demzufolge auf die Minderung von Unfallfolgen ausgerichtet sind. Wesentliche Maßnahmen sind Knautschzonen, Sicherheitsgurte und Airbags. Weitere Beispiele sind Gurtstraffer, Sicherheitsfahrgastzellen, Kindersitze, Sicherheitslenksäulen und Überrollbügel. Die Wirkungsbereiche der passiven Sicherheit sind Unfallforschung, Biomechanik, Sicherheitsbewertung, rechnerische und experimentelle Simulation sowie Sicherheitsmaßnahmen.[2]

Weitere Themen

Aufkleber mit dem Motto „Stark im Leben ohne Alkohol und Drogen“ sind an allen Streifenwägen der Bayerischen Polizei angebracht − eine Initiative des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur Hebung der Verkehrssicherheit

Die Wissenschaft um die Sicherheit im Verkehrswesen ist das Verkehrssicherungswesen.

Das Verhalten der Verkehrsteilnehmer ist ebenfalls wichtig für die Verkehrssicherheit. Hierzu werden bereits in der Grundschule Verkehrsunterrichte durchgeführt. Die Beschulung der Fahrzeugführer findet an kostenpflichtigen Fahrschulen statt, zusätzliche Übungsmöglichkeiten bieten Fahrsicherheitsanlagen. Die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr unterliegt in Deutschland sehr strengen Anforderungen, siehe Fahrerlaubnisverordnung. Durch die Androhung bzw. Verhängung von Bußgeldern in Verkehrsordnungswidrigkeiten und von Geld- und Nebenstrafen wegen Verkehrsstraftaten findet eine Disziplinierung der Verkehrsteilnehmer statt.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. vgl. [1] Europäische Kommission, Leitseite Verkehr
  2. Florian Kramer : Passive Sicherheit von Kraftfahrzeugen. 2. Auflage. Vieweg, 2006, ISBN 978-3-8348-0113-5 (ATZ-MTZ Fachbuch)

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