- Verklarung
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Eine Verklarung oder einen Seeprotest nennt man in der Schifffahrt eine eidesstattliche Erklärung des Kapitäns eines verunglückten oder beschädigten Schiffes und seiner Mannschaft zum Hergang eines Seeunfalls, sowie über den Umfang des eingetretenen Schadens.
Die Verklarung ist auf Verlangen des Betroffenen oder auf eigenen Wunsch des Kapitäns im Ausland vor der diplomatischen Vertretung (mindestens Konsulat) desjenigen Landes vorzubringen, unter dessen Flagge er fährt, und zwar im nächsten Hafen, den er anläuft. Ist dort keine diplomatische Vertretung des entsprechenden Landes vorhanden, muss er seinen Protest beim Hafenamt vorbringen. Im Inland kann ein Deutscher vor dem zuständigen Amtsgericht einen Seeprotest ablegen (§ 522 HGB, § 145 FGG).
Weblinks
- Verklarung. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Bd. 20, Bibliographisches Institut, Leipzig 1902–1909, S. 79.
- Seeprotest. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Bd. 15, Altenburg 1862, S. 754 (Online bei zeno.org).
- Bundesgesetz über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge, Artikel 119
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