Verklarung

Verklarung

Eine Verklarung oder einen Seeprotest nennt man in der Schifffahrt eine eidesstattliche Erklärung des Kapitäns eines verunglückten oder beschädigten Schiffes und seiner Mannschaft zum Hergang eines Seeunfalls, sowie über den Umfang des eingetretenen Schadens.

Die Verklarung ist auf Verlangen des Betroffenen oder auf eigenen Wunsch des Kapitäns im Ausland vor der diplomatischen Vertretung (mindestens Konsulat) desjenigen Landes vorzubringen, unter dessen Flagge er fährt, und zwar im nächsten Hafen, den er anläuft. Ist dort keine diplomatische Vertretung des entsprechenden Landes vorhanden, muss er seinen Protest beim Hafenamt vorbringen. Im Inland kann ein Deutscher vor dem zuständigen Amtsgericht einen Seeprotest ablegen (§ 522 HGB, § 145 FGG).

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  • Verklarung — (Seeprotest), die amtliche Feststellung der Aussage des Schiffers und der Schiffsmannschaft über einen Unfall, den das Schiff oder dessen Ladung auf der Seereise erlitten hat (Handelsgesetzbuch, § 522 ff.; Gesetz über freiwillige Gerichtsbarkeit …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Verklärung — Ver|klä|rung 〈f. 20〉 das Verklären ● Verklärung Christi * * * Ver|kla|rung, die; , en (Seew., Rechtsspr.): Bericht [des Kapitäns] über einen (das eigene Schiff betreffenden) Schiffsunfall, Schaden am Schiff. * * * Verklarung,   Seeprotest,… …   Universal-Lexikon

  • Verklarung — Ver|kla|rung 〈f. 20〉 Verhandlung über einen Schiffsunfall * * * Ver|kla|rung, die; , en (Seew., Rechtsspr.): Bericht [des Kapitäns] über einen (das eigene Schiff betreffenden) Schiffsunfall, Schaden am Schiff. * * * Verklarung,   Seeprotest,… …   Universal-Lexikon

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