Verlustdeckungshaftung

Verlustdeckungshaftung

Die Verlustdeckungshaftung bezeichnet die – gesetzlich nicht kodifizierte, allerdings höchstrichterlich anerkannte[1] – Pflicht der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (d.h. insbesondere einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft), im Stadium zwischen Errichtung und Entstehen dieser Gesellschaft für etwaige Ansprüche gegen die währenddessen bestehende sog. Vorgesellschaft einstehen zu müssen.

Diese Haftung besteht grds. als Innenhaftung, d.h. gehaftet wird unmittelbar nur der Vorgesellschaft gegenüber, nicht aber deren Gläubigern. Der Vorgesellschaft wiederum haften die Gesellschafter bis zur Höhe des Stammkapitals (bei der GmbH) bzw. bis zur Höhe des Grundkapitals (bei der Aktiengesellschaft), jedoch grds. nur im Verhältnis ihrer jeweiligen Geschäftsanteile.

Ausnahmsweise wird eine Außenhaftung ggü. den Gläubigern der Gesellschaft anerkannt, insbesondere wenn die Gesellschafter die Eintragungsabsicht aufgeben und dennoch den Geschäftsbetrieb fortsetzen,[2] bei Vermögenslosigkeit der Vorgesellschaft,[3] bei nur einem einzigen Gläubiger,[4] oder wenn die Vorgesellschaft aus lediglich einem Gesellschafter besteht.[5]

Mit dem rechtlichen Entstehen der Gesellschaft wandelt sich die Verlustdeckungshaftung in eine Vorbelastungshaftung um.

Einzelnachweise

  1. BGHZ 134, 333 ff.
  2. BGH NJW 2003, 429, 430
  3. BGHZ 134, 333 ff.
  4. BGHZ 134, 333 ff.
  5. BGHZ 134, 333 ff.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Vor-GmbH — Mit dem formgültigen Satzungsbeschluss der GmbH entsteht eine Vorgesellschaft: die Vor GmbH (auch GmbH in Gründung, kurz: GmbH i. G.). Diese besteht dann solange, bis sie durch Eintragung ins Handelsregister in die eigentliche GmbH übergeht …   Deutsch Wikipedia

  • Vorgesellschaft — Grundsätzlich entstehen juristische Personen erst mit ihrer Eintragung ins Handels , Vereins oder Genossenschaftsregister. Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass schon vor dieser Eintragung zwischen den Gründern ein Gesellschaftsverhältnis… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”