- Vertrag von Compiègne (1635)
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Im Vertrag von Compiègne vom 30. April 1635 verständigten sich Frankreich und Schweden über ihre Interessen, den Krieg in Deutschland betreffend.
Vorausgegangen war diesem Vertragsschluss der Vertrag von Paris (1634) zwischen Frankreich und den protestantischen Ständen einschließlich Schweden, welcher aber den schwedischen Kanzler Axel Oxenstierna in seinen Konditionen nicht befriedigte. Er wollte in direkten Gesprächen mit Frankreichs Kardinal Richelieu Nachbesserungen erreichen.
Im Ergebnis wurde die Unterstützung der protestantischen Fürsten in Deutschland durch Frankreich bekräftigt. Schweden wurde von Frankreich als gleichrangiger Partner anerkannt, ohne dessen Zustimmung ebenfalls, wenn von französischer Seite ausgehend, kein Waffenstillstand oder Friedensschluss im anhaltenden Krieg im Reich geschlossen werden dürfe. Frankreich verpflichtete sich, Spanien den Krieg zu erklären.
Die Bereitschaft dazu mag durch erwartete Truppenbewegungen an Frankreichs Ostgrenze gefördert worden sein. Es gab die habsburgische Absicht, aus Spanien Fußtruppen in die spanischen Niederlande zu verlegen, was zu Lande nur durch Passieren der Grenzregionen geschehen konnte. Das erklärt auch den Sinneswandel zum Vertrag von Paris (1634), in dem Frankreich noch nicht direkte Kriegspartei sein wollte.
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