- Vertrag von Senlis
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Der Vertrag von Senlis war ein am 23. Mai 1493 in Senlis (Oise) abgeschlossenes Abkommen zwischen dem Habsburger Maximilian I. und Karl VIII., König von Frankreich, das den zwischen beiden Parteien umstrittenen Besitz des Hauses Burgund, das 1477 mit Karl dem Kühnen ausgestorben war, regelte. Somit wurde der burgundische Erbfolgekrieg beendet.[1]
Karl VIII. betrachtete Burgund als heimgefallenes Lehen und war bestrebt, vor allem Flandern, das zu den wohlhabendsten Regionen Europas zählte und das ganze Mittelalter über unter französischer Lehenshoheit stand, für sich zu sichern. Dagegen machte Maximilian seinen eigenen Erbanspruch geltend - er hatte 1477, kurz nachdem Karl der Kühne bei Nancy im Kampf gefallen war, dessen Erbtochter Maria geheiratet. In der Folge kam es zwischen Frankreich und den Habsburgern zu kriegerischen Auseinandersetzungen, die 1479 in der Schlacht bei Guinegate (zwischen Arras und Calais) gipfelten, die die Habsburger für sich entscheiden konnten. Damit war Flandern im Wesentlichen für Maximilian gesichert, doch musste dieser sich nun mit den selbstbewussten flandrischen Städten auseinandersetzen, die sich einer Zentralisierung der habsburgischen Herrschaft widersetzten. Zudem starb 1482 Maria von Burgund und der französische König erneuerte daraufhin seine Ansprüche. Angesichts des französischen Drucks musste Maximilian Frankreich Ende 1482 im Frieden von Arras den Besitz des Artois und des Herzogtums sowie der Freigrafschaft Burgund zugestehen, behielt aber Flandern. Vorgesehen war auch ein habsburgisch-französisches Ehebündnis, bei dem Maximilians Tochter Margarethe den späteren französischen König Karl VIII. heiraten sollte, doch dazu kam es nicht. Karl, seit 1483 König, heiratete stattdessen Anne de Bretagne, was zu einer Verstimmung mit Maximilian führte, da Anne zuvor mit diesem verheiratet gewesen war, die Ehe aber aufgelöst werden musste, da sie ohne Einwilligung von Annes Lehnsherren Karl erfolgt war.
Der deutsche König Maximilian, seit 1493 Nachfolger Friedrichs III., war mit dem Ergebnis des Friedens von 1482 unzufrieden und versuchte in der Folge, es zu seinen Gunsten zu revidieren. Tatsächlich gelang es seinem Statthalter in Flandern, Albrecht von Sachsen, die unruhigen flandrischen Städte botmäßig zu machen, während zugleich die Freigrafschaft Burgund erobert werden konnte. Auch die Grafschaft Artois fiel in die Hände Maximilians. Selbst die Grafschaft Charolais, eine vormals zu Burgund gehörende Enklave an der Loire, gelangte in habsburgischen Besitz, wenn auch als französisches Lehen. Karl sah sich nun im Vertrag von Senlis gezwungen, diese neuen Gegebenheiten anzuerkennen. Die Reichsgrenze zu Frankreich verlief jetzt von Calais südwärts bis etwa 20 km vor Amiens und dann, an die französische Picardie grenzend, ostwärts parallel zur Somme, wobei Arras und Cambrai an die Habsburger fielen. Die kleine burgundische Grafschaft Rethel blieb französisch, in diesem Abschnitt verlief die Grenze etwa entlang der Maas. Das eigentliche Burgund wurde, ganz wie es in den Zeiten vor Karl dem Kühnen der Fall war, wieder in das französische Herzogtum Burgund und die dem Reich angehörende Freigrafschaft geteilt.
Damit erreichte die Reichsgrenze hier gegen Frankreich ihren am weitesten nach Westen vorgeschobenen Verlauf in der gesamten Geschichte, rund 30-40 km westlich der französischen Sprachgrenze. Dies war auf Dauer für Karl und die folgenden französischen Könige ein unhaltbarer Zustand und die Frage der Herrschaft über Flandern und Burgund wurde für die folgenden Jahrhunderte ein bleibender Zankapfel zwischen Habsburg und Frankreich, der die europäische Politik entscheidend prägte.
Einzelnachweise
- ↑ Manfred Hollegger, Maximilian I. (1459-1519). Herrscher und Mensch einer Zeitenwende, Stuttgart 2005, S. 78.
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