Vertragsnaturschutzmaßnahme

Vertragsnaturschutzmaßnahme

Unter Vertragsnaturschutz versteht man eine Strategie seitens von Naturschutzbehörden, Kulturlandschaften im freiwilligen Zusammenwirken mit den Grundstücksbesitzern zu erhalten, dort wo naturschutzrechtliche Verbote, Anzeige- und Bewilligungspflichten nicht greifen. Viele Kulturlandschaften sind dadurch gefährdet und im Rückgang begriffen, dass die hergebrachte Nutzung nicht mehr wirtschaftlich ist (extensive Nutzung, Verbrachung).

Mit dem Grundstücksbesitzer, in der Regel ein Landwirt, wird daher vertraglich vereinbart, bestimmte Pflegearbeiten auf dem Grundstück vorzunehmen, z. B. das Mähen von Wiesen zu bestimmten Zeitpunkten. Diese Vertragsnaturschutzmaßnahmen haben in der Regel eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren und sind darauf ausgerichtet, den Erhaltungszustand von Arten und Lebensräumen zu verbessern oder die Erreichung von Zielen im Rahmen der Natura 2000 zu unterstützen.

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