- Vertretbarkeit
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Waren sind dann vertretbar, wenn sie gleichwertig beschaffen und gegeneinander austauschbar sind. Beispiele sind Wertpapiere, Rohstoffe (Erdöl, Getreide, …). Die Vertretbarkeit ist eine wichtige Voraussetzung für die Handelbarkeit an der Börse ohne physische Präsenz der Ware.
Die vertretbaren Sachen sind nach § 91 BGB solche Fahrnisse, die sich im Verkehr objektiv nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmen lassen. Besondere Bedeutung erlangt die Vertretbarkeit von Sachen bei Werklieferungsverträgen, Darlehen und Summenverwahrungen. Bei vertretbaren Sachen kommt es dem Gläubiger nicht darauf an, welche von mehreren gleichartigen Sachen er bekommt.
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