- Vertretungsbescheinigung
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Eine Vertretungsbescheinigung gibt an, welche natürliche Person(en) für eine juristische Person im Rechtsverkehr vertretungsberechtigt sind.
Die Vertretungsbescheinigung kann notariell nach einer Registereinsicht erstellt werden. Bei juristischen Personen, die nicht in Registern wie dem Vereins- oder Handelsregister erfasst sind, wie Stiftungen und altrechtliche Vereine, stellt die zuständige Aufsichtsbehörde (zum Beispiel die Stiftungsaufsicht) solche Bescheinigungen aus.
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