Verwaltungsakt

Verwaltungsakt

Verwaltungsakt kann bezeichnen:

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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  • Verwaltungsakt — Ver|wạl|tungs|akt, der: von einer staatlichen Verwaltung vorgenommene Handlung. * * * Verwaltungs|akt,   die hoheitliche Maßnahme (im Sinne von Verfügung, Entscheidung, Anordnung), die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet… …   Universal-Lexikon

  • Verwaltungsakt (Deutschland) — Der Verwaltungsakt (VA) bezeichnet eine Form des Handelns staatlicher Organe zur einseitig verbindlichen (hoheitlichen) Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Er ist in § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwaltungsakt (Frankreich) — Der Verwaltungsakt (frz. acte administratif unilatéral) bezeichnet im Verwaltungsrecht die wichtigste Form einseitigen Verwaltungshandelns in Frankreich. Begriff und Abgrenzung Die Verwaltung trifft aufgrund hoheitlicher Rechte, d.h. in einem… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwaltungsakt — 1. Begriff: Jede ⇡ Verfügung, ⇡ Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist, sowie… …   Lexikon der Economics

  • Verwaltungsakt — Ver|wạl|tungs|akt …   Die deutsche Rechtschreibung

  • gebundener Verwaltungsakt — ⇡ Verwaltungsakt, den eine Behörde vornehmen muss, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, z.B. Erteilung der Bauerlaubnis. Anders: Verwaltungsakt, der im ⇡ Ermessen der Behörde steht …   Lexikon der Economics

  • Fingierter Verwaltungsakt — Der fiktive Verwaltungsakt (auch fingierter Verwaltungsakt) ist ein Rechtsinstitut im deutschen Verwaltungsrecht. Man versteht darunter die gesetzliche Fiktion eines Verwaltungsaktes, die in der Regel durch das Schweigen oder Nichtreagieren einer …   Deutsch Wikipedia

  • Fiktiver Verwaltungsakt — Der fiktive Verwaltungsakt (auch fingierter Verwaltungsakt) ist ein Rechtsinstitut im deutschen Verwaltungsrecht. Man versteht darunter die gesetzliche Fiktion eines Verwaltungsaktes, die in der Regel durch das Schweigen oder Nichtreagieren einer …   Deutsch Wikipedia

  • Aufhebung (Verwaltungsakt) — Die Aufhebung bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, Verwaltungsakte nach ihrem Erlass zu beseitigen. Soweit dafür keine besonderen Regelungen in Spezialgesetzen bestehen, gibt es für die Verwaltung zwei Möglichkeiten, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Widerruf (Verwaltungsakt) — Der Widerruf gemäß § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG), wobei in den einzelnen Bundesländer fast gleichlautende LVwVfG bestehen, kennzeichnet nach deutschem Verwaltungsverfahrensrecht die Aufhebung eines rechtmäßigen… …   Deutsch Wikipedia

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