Vitalzeichen

Vitalzeichen

Vitalzeichen (von lat. vitalis= zum Leben gehörend) sind Zeichen der Lebendigkeit eines Organismus. Der Begriff ist sowohl in der Human-, als auch (mit den notwendigen Anpassungen) in der Veterinärmedizin anwendbar. Aus dem Fehlen eines oder mehrerer Vitalzeichen kann allerdings keinesfalls notwendigerweise auf den eingetretenen Tod des betreffenden Individuums geschlossen werden.

Zu den grundlegenden Vitalzeichen gehören das Bewusstsein bzw. das Wachsein, die Atmung und der Kreislauf.

Ersteres überprüft man durch Ansprechen, Berühren und Zufügen eines Schmerzreizes (etwa am Handrücken). Je nachdem, ob die darauf folgende Reaktion adäquat ist oder nicht, spricht man von Bewusstseinsklarheit, -eintrübung oder, wenn eine Reaktion gänzlich ausbleibt, von fehlendem Bewusstsein. Der Begriff Bewusstlosigkeit hingegen bedeutet ein fehlendes Bewusstsein bei bestehender Atmung und bestehendem Kreislauf.

Zweitere wird durch Beobachten der Atembewegungen des Brustkorbes, Hören und Fühlen der Atemluft überprüft. Von normofrequenter Atmung, über erschwerte Atmung, Hyperventilation, Schnappatmung bis zur fehlenden Atmung sind eine ganze Reihe von Möglichkeiten gegeben. Im Gegensatz zur „fehlenden Atmung“ bezeichnet der Begriff des Atemstillstands den Zustand eines fehlenden Bewusstseins bei fehlender Atmung aber erhaltenem Kreislauf.

Dritteren überprüft man durch Tasten der Pulse. Fehlende Pulse bedeuten einen Kreislaufstillstand.

Weitere Vitalfunktionen sind etwa der Wasser-Elektrolyt-Haushalt, der Säure-Base-Haushalt und der Stoffwechsel.

Die Vitalzeichenkontrolle bedeutet die Kontrolle der lebenswichtigen Körperfunktionen (= Vitalfunktionen). Im engeren Sinne versteht man darunter die Kontrolle der Vitalzeichen wie oben angegeben, in der Praxis können aber noch eine Reihe weiterer Vitalzeichen überprüft werden, v. a. bei Intensivpatienten und zur postoperativen Überwachung. Dabei festgestellte Messwerte (etwa der Blutdruck, die Atemfrequenz, die Sauerstoffsättigung, etc.) nennt man Vitalwerte.

In der Rechtsmedizin bezeichnet man mit dem Begriff Vitalzeichen (meist morphologische) Befunde, die auf ein Gelebthaben in Bezug auf ein bestimmtes Ereignis hinweisen. So tritt feinblasiger Schaum in den Atemwegen nur bei jemandem auf, der ertrunken ist, nicht aber bei jemandem, der bereits tot ins Wasser gelangt ist.


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