Bauverbot

Bauverbot

Nach österreichischem Recht erlässt das Amt eines Bezirks ein Bauverbot, wenn in einem Teil des Verwaltungsgebiets ein bestimmtes öffentliches Interesse vor jenem der privaten Eigentümer besteht.

Dies kann verschiedene Gründe haben:

Bauverbote können absolut sein, aber auch befristet oder bedingt (z. B. betreffs Bauhöhe, Zuleitungen). Manchmal werden sie mit Auflagen (z. B. kein Brunnen) erlassen.

Ein absolutes Bauverbot besteht in vielen Natur- und Nationalparks, z. B. im Nationalpark Hohe Tauern.

In der Schweiz werden Bauverbote auch im Rahmen der Raumplanung erlassen und erfassen alle Bereiche ausserhalb der Bauzonen. Enteignungsrechtlich sind Bauverbote nur entschädigungspflichtig, sofern auf den betroffenen Grundstücken bereits infrastrukturelle Erschliessungen vorgenommen sind.[1]

Siehe auch

Bauordnung   Baurecht   Bauamt  

Einzelnachweise

  1. H.R. Schwarzenbach: Grundriss des Verwaltungsrechts (Stämpfli-Verlag)
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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