- Bauweise
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Die Bauweise beschreibt im Allgemeinen die festgelegte Anordnung von Konstruktions- oder Bauelementen. Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit dem Bedeutungsinhalt des Bauverfahrens, da es dabei um die Vorgänge und Arbeitsweise zur Herstellung einer Konstruktion oder eines Bauwerks handelt.
In Abhängigkeit von der Verwendung im Maschinenbau, im Bauwesen oder in der Stadtplanung hat der Begriff verschiedene Bedeutungen, die im Folgenden erläutert werden.
Inhaltsverzeichnis
Verwendung
Maschinenbau
Im Maschinenbau werden die Beziehungen von Baustrukturen durch Baukasten-, Baureihen-, Integral- und Differentialbauweise beschrieben. Die Verbund- und Leichtbauweise kombiniert gezielt Materialien mit unterschiedlichen Eigenschaften (z.B. Härte und Zähigkeit) bzw. Dichte. Die Sandwichbauweise stellt eine Kombination dar, bei der die Decklagen durch einen leichten Werkstoff (z.B. Kunststoff) oder einen diskontinuierlichen Aufbau (z.B. Stege) getrennt sind.
Elektrotechnik
In der Elektrotechnik wird der Aufbau von elektronischen Geräten nach verschiedenen Kriterien eingeteilt:
- nach dem Grad der Elementarisierung des Geräteaufbaus (Komplett- oder Kompaktbauweise, Baugruppen- oder Modulbauweise, Baukastenbauweise)
- nach der Art der Teilung des Geräteaufbaus (Einschubbauweise, Verschalungsbauweise, Klappbauweise]
- nach der Art der Einordnung des Geräteaufbaus in die Umwelt (Einbaugerät, Standgerät, Schrankgerät, Handgerät usw.)
Bauwesen
Im Bauwesen versteht man unter Bauweise die Art und Weise, in der ein Bauwerk errichtet ist. Dabei kann nach verschiedenen Aspekten unterschieden werden:
- Baustoff: Holzbauweise, Mauerwerksbauweise, Kombinierte Bauweise
- Baukonstruktion: Leichtbauweise, Massivbauweise
- Montage der Bauteile: Fertigteilbauweise, Großtafelbauweise, Raumzellenbauweise
- Tragwerk: Skelettbauweise, Schottenbauweise
Stadtplanung
In der Stadtplanung beschreibt der Begriff Bauweise die Stellung der Gebäude in Bezug zu den Grundstücksgrenzen. Es ist ein Begriff des öffentlichen Baurechts, der näher in § 22 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert ist. Man unterscheidet:
- Offene Bauweise - Bebauung von Grundstücken mit freistehenden Gebäuden (z.B. Einzel- oder Doppelhäuser und Hausgruppen), die zur seitlichen Grundstücksgrenze eine Abstandsfläche einhalten.
- Geschlossene Bauweise - Bebauung, bei der die Gebäude giebelseitig an der seitlichen Grundstücksgrenze aneinander gebaut werden und eine geschlossene Straßenrandbebauung bilden. Hierunter fällt u.a. die Blockrandbebauung.
- Abweichende Bauweise - Mischform zwischen offener und geschlossener Bauweise, um beispielsweise eine einseitige Grenzbebauung zu erzielen.
Siehe auch
Kategorie:- Bauleitplanung (Deutschland)
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