- Volksgesetzgebung (Hamburg)
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Dieser Artikel führt die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Volksgesetzgebung in Hamburg im Laufe der Zeit, sowie angemeldete Volksinitiativen und, bei Erfolg, jeweils die zugehörigen Volksbegehren bzw. Volksentscheide an.
Gesetzliche Bedingungen
Die Rechtsgrundlagen für eine Volksinitiative, ein Volksbegehren und einen Volksentscheid wurden mit dem Fünften Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 29. Mai 1996 geschaffen. [1]
Volksentscheid (2004)
Voraussetzungen für die Annahme eines Gesetzentwurfes durch Volksentscheid im Jahre 2004:
- mehr Ja- als Nein-Stimmen
- mindestens 242.987 Ja-Stimmen (20% der Anzahl der Wahlberechtigten bei der Bürgerschaftswahl 2004)
- bei mehreren konkurrierenden Gesetzentwürfen die meisten Ja-Stimmen
- bei mehreren konkurrierenden Gesetzentwürfen und Gleichheit der Ja-Stimmen: Die meisten Ja-Stimmen nach Abzug der Nein-Stimmen
Volksbegehren (2005 bis Juni 2007)
Nach Gesetzesänderungen im Jahre 2004 waren von Januar 2005 bis Juni 2007 zum Erfolg eines Volksbegehrens 60.747 Unterschriften nötig, die nach den verschärften Bedingungen jedoch nur auf einigen Hamburger Ämtern geleistet werden durften.
Volksbegehren (seit Juni 2007)
Nach einem sehr erfolgreichen Volksbegehren beschloss die Hamburgische Bürgerschaft ein Gesetz zur Abhaltung von Volksbegehren, welches bis auf unwesentliche redaktionelle Änderungen dem bis 2005 geltenden Gesetz entspricht. Die Erschwerungen wurden somit wieder rückgängig gemacht.
Volksgesetzgebungsverfahren
Gesundheit ist keine Ware (2004)
Bei dem Volksentscheid dieser Initiative am 29. Februar 2004 ging es um den geplanten Verkauf des Landesbetriebes Krankenhäuser (LBK). Angestrebt wurde eine "Empfehlung" an den Senat. Dem Volksentscheid lag kein Gesetzentwurf zu Grunde. Die Mehrheit der Abstimmenden sprach sich gegen einen Verkauf aus. Der Volksentscheid war erfolgreich.
Trotzdem veräußerte der Hamburger Senat den Landesbetrieb anschließend an das Klinikunternehmen Asklepios Kliniken. Das Hamburgische Verfassungsgericht entschied im Dezember 2004, dass der Verkauf auch bei gegenteiligem Ausgang des Volksentscheids rechtens war [1].
Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg contra Bürgernahe Demokratie - 50 Wahlkreise für Hamburg (2004)
Bei diesem Volksentscheid dieser Initiative am 13. Juni 2004 lagen den Bürgern zwei Gesetzentwürfe für ein neues Wahlrecht für Hamburg zur Abstimmung vor: Einer von den Landesverbänden der Parteien CDU und SPD, und einer von dem eingetragenen Verein Mehr Bürgerrechte. Der Volksentscheid fand gleichzeitig mit der Wahl zum Europäischen Parlament statt.
Der Gesetzentwurf der Parteien: Bürgernahe Demokratie - 50 Wahlkreise für Hamburg erreichte mit 197.524 Ja-Stimmen nicht das erforderliche Quorum, und war somit erfolglos.
Der Entwurf des Vereins Mehr Bürgerrechte: Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg war mit 256.507 Ja-Stimmen zu 129.035 Nein-Stimmen erfolgreich. Die Zahl der Teilnehmer an diesem Volksentscheid lag 3,5% niedriger als die Zahl der Teilnehmer an den Wahlen zum EU-Parlament. Durch den Volksentscheid wurde ein neues Wahlrecht für Hamburg Gesetz, welches Ende 2006 allerdings in Kernpunkten durch die Hamburgische Bürgerschaft (Mit CDU-Mehrheit gegen die Stimmen von SPD und GAL) geändert wurde, bevor es angewendet wurde.
Rettet den Volksentscheid (2005-2007)
Ziel dieser Initiative war, die durch den CDU-Senat im Jahre 2004 beschlossenen Verschärfungen der Bedingungen für Volksbegehren rückgängig zu machen. Zur Abstimmung stehender Gesetzestext Nachdem das Volksbegehren im Februar/März 2007 mit 100.062 Unterschriften sehr erfolgreich angenommen wurde, beschloss die Hamburger CDU-Fraktion am 26. März 2007, das Volksbegehren Rettet den Volksentscheid in der Bürgerschaft anzunehmen, so dass ein Volksentscheid dazu nicht mehr stattfinden wird.
Hamburg stärkt den Volksentscheid (2005-2007)
Hier soll durch Verfassungsänderung der Volksentscheid verbindlich gemacht werden, indem die Hamburgische Bürgerschaft vor einer Änderung eines per Volksentscheid verabschiedeten Gesetzes wiederum einen Volksentscheid zu dieser beabsichtigten Änderung durchführen muss. Zur Abstimmung stehender Gesetzestext Das Volksbegehren im Februar/März 2007 war mit 99.882 Unterschriften deutlich erfolgreich. Der Volksentscheid wird am Sonntag, dem 14. Oktober 2007 stattfinden. Mindestens Zweidrittel der Wähler und mindestens die Hälfte der Wahlberechtigten (607.468 Hamburger) müssen dann mit "Ja" stimmen, um den Volksentscheid erfolgreich zu machen. Am Wahltag werden etwa 200 Wahllokale geöffnet sein, es werden jedoch auch Unterlagen zur kostenlosen Briefwahl zusammen mit Informationen zum Abstimmungsthema bis 21. September 2007 an alle Wahlberechtigten versendet werden.
Ergebnis : Der Volksentscheid ist gescheitert
Nachdem 400.713 Briefwahlstimen bei den Bezirksabstimmungsleitern eingegangen sind sowie 92.151 Bürger am 14. Oktober in den Abstimmungslokalen abstimmten, hat der Landesabstimmungsleiter am Abend des 14.Oktober 2007 festgestellt, dass mit 492.864 Stimmen das erforderliche Quorum für eine Verfassungsänderung von mindestens 50% der Abstimmungsberechtigten nicht erreicht werden kann.
Argumentation der Gegner
Die Gegner der Initiative sehen das Anliegen kritisch aus insbesondere folgenden Punkten: Zum einen werden die Quoren als zu gering angesehen. So soll eine Minderheit von 2,5 % der Wahlberechtigten einen neuen Volksentscheid erzwingen können, wenn die Bürgerschaft eine durch Volksentscheid getroffene Entscheidung revidieren will. Zum anderen wird in dieser Sperrwirkung eine Gefahr für die politische Handlungsfähigkeit gesehen.
Siehe auch
Volksentscheid "Hamburg stärkt den Volksentscheid" bei hamburgwiki.de
Mehr Demokaratie - ein faires Wahlrecht für Hamburg
Volksinitiative, gestartet am 17. Januar 2008.
Faire und verbindliche Volksentscheide
Für diese Volksinitiative wurden am 20. Februar 2008 im Hamburger Rathaus 15.828 Unterstützungunterschriften eingereicht.
Einzelnachweise
- ↑ Drucksache der Hamburger Bürgerschaft, Drs 15/1473
Weblinks
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