Von Vlatten

Von Vlatten

Johann von Vlatten (* um 1498; † 11. Juni 1562 in Düsseldorf), war ein deutscher Humanist, Politiker und Kanoniker.

Inhaltsverzeichnis

Herkunft und Ausbildung

Johann von Vlatten kommt aus der einflussreichen Ministerialenfamilie von Vlatten / Scheiffart v. Merode mit umfangreichen Besitzungen im Herzogtum Jülich. Der genaue Geburtstag Johanns von Vlatten lässt sich nicht exakt datieren. Aus dem Ablauf seiner Studien und dem Antritt seines ersten bzw. zweiten Kanonikat kann man das Jahr 1498 als wahrscheinliches Geburtsjahr ableiten. Er stirbt am 11. Juni 1562 in Düsseldorf.

Als einer von vier Söhnen schlägt er früh eine geistliche Laufbahn ein und erhält mit knapp 17 Jahren sein erstes Kanonikat.

1516 schreibt sich Johann von Vlatten in die Artistenfakultät der Universität zu Köln ein und beginnt ein Theologiestudium. In dieser Zeit wird dort heftig über den Humanismus diskutiert und die sogenannten Dunkelmännerbriefe sorgen für Aufsehen. Auch Erasmus von Rotterdam ist zu dieser Zeit gelegentlich in Köln und nimmt persönlich oder brieflich Anteil daran. In dieser Zeit lernt Johann von Vlatten vermutlich dann auch Erasmus von Rotterdam sowie Konrad Heresbach kennen, der auch um 1520 dort studiert. Seit Beginn der 1520er-Jahre studiert Vlatten zusätzlich noch Juristerei. Johann von Vlatten verlässt 1521 die Kölner Universität, um seine Studien in Orleans, Paris und Freiburg fortzusetzen.

Finanzielle Sorgen muss er sich nicht machen, da er durch Johann III., Herzog der Vereinigten Herzogtümer Jülich-Berg- Kleve-Mark mit mehreren geistlichen Pfründen materiell abgesichert wird; der ihn so aber auch an seinen Hof bindet. Unter anderem besetzt Vlatten die Propsteien von Kranenburg (1521–1562), Xanten (1536–1543), St. Marien in Aachen (1541–1562) und Kerpen (1544–1562).

Im Dienst der Herzöge von Jülich-Berg und Kleve

Vlatten wird im Winter 1523/24 von Herzog Johann III. zum herzöglichen Rat ernannt und geht an den jülich-bergischen Hof – in dieser Zeit wird – möglicherweise unter Vermittlung oder auf Empfehlung Vlattens – Konrad Heresbach durch Herzog Johann III. als Erzieher des Erbfolgers Wilhelm V. (1516–1592) an seinen Hof im Herzogtum Kleve berufen. Auch in dieser Position pflegt der „Erasmus-Intimus“ (Tobias Arand) Johann von Vlatten einen regen Briefwechsel mit Erasmus von Rotterdam und bemüht sich in den 1520er Jahren sehr um eine Umsiedlung des Erasmus an den Niederrhein.

Für seinen Landesherren übernimmt er auch diplomatische Aufgaben und ist hin und wieder mit Kanzler Johannes Ghogreve in dienstlicher Mission zu Reichstagen und bei Religionsgesprächen unterwegs.

Nach dem Tod von Kanzler Ghogreve (1554) wird Vlatten bleibender Kanzler am Hof von Jülich-Berg, zuständig für die Aufsicht über die Kirchenvisitationen, sowie Propst in Aachen. Zudem hat er die jülich-bergischen Kirchenordnungen von 1532 und 1533 mit ausgearbeitet und ist schon zu Zeiten seiner „Vizekanzlerschaft“ einer der Einflussreichsten am Hofe Herzog Wilhelm V., genannt „der Reiche“.

Via-Media-Politiker

Bis zu seinem Tod und – durch die Weichenstellungen bei personellen und inhaltlichen Fragen – darüber hinaus hat er, der klare Parteigänger des Erasmus durch seine theologischen und juristischen Kenntnisse der herzöglichen Kirchenpolitik eine (zwischen Protestantismus und Katholizismus) ausgleichende und zugleich humanistische Prägung hinsichtlich der Notwendigkeit einer kirchlichen Reform geben können. Durch seine politische Tätigkeit und seine Briefe „verkörpert er den Prototypen des via-media-Politikers“(Eckehard Stöve).

Literatur

  • Anton Gail: Johann von Vlatten und der Einfluß des Erasmus von Rotterdam auf die Kirchenpolitik der vereinigten Herzogtümer. In: Düsseldorfer Jahrbuch, Bd. 45; Düsseldorf 1951, S. 1–109
  • Dieter Scheler: Die Juristen des Herzogs und der Hof. In: Pohl, Mainhard (Hg.); Der Niederrhein im Zeitalter des Humanismus. Konrad Heresbach und sein Kreis; Bielefeld 1997, S. 75–92
  • Eckehard Stöve: Via media. Humanistischer Traum oder kirchenpolitische Chance? Zur Religionspolitik der vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg im 16. Jahrhundert. In: Monatshefte für Kirchengeschichte des Rheinlands, 39. Jahrgang; Köln/Bonn 1990, S. 115–133

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