- Vorbehaltsgebiete
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Ein Vorbehaltsgebiet (kurz VB) ist ein Begriff der Regionalplanung und beschreibt ein Gebiet, in dem ein bestimmter Belang bei der Abwägung von konkurrierenden Nutzungsansprüchen für das Gebiet gesondert zu berücksichtigen ist. Die Nutzung eines Vorbehaltsgebietes wird dadurch jedoch nicht festgelegt.[1] Somit stellt das Vorbehaltsgebiet eine Ergänzung zum Vorranggebiet dar und ist für den Fall einzurichten, wenn die Zielsetzung eines Gebietes noch nicht endgültig feststeht. Eine Konkurrenz mit anderen Zielsetzungen für ein Gebiet ist, im Gegensatz zum Vorranggebiet, nicht ausgeschlossen.
Eine Sonderform des Vorbehaltsgebietes stellt das Landschaftliche Vorbehaltsgebiet dar. In diesem Fall liegt das Augenmerk im Besonderen auf den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege. So ist gewährleistet, dass diese Gebiete bei der Regionalplanung im besonderen Maße berücksichtigt werden.[2]
Siehe auch
Weblinks
- Raumordnungsgesetz mit § 7 Abs. 4 Vorbehaltsgebiet (PDF-Datei; 36 KB)
Einzelnachweise
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