- Vorranggebiet
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Ein Vorranggebiet (-standort, -trasse) ist in der Regionalplanung ein Gebiet, in dem bedingt durch raumstrukturelle Anforderungen eine bestimmte Angelegenheit vorrangig vor anderen Angelegenheiten zu erfüllen ist. Es müssen zudem alle raum-bedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit dem vorrangigen Ziel vereinbar sein.[1] Vorranggebietsfestlegungen sind schlussabgewogen, d.h. dass Vorhaben und Maßnahmen, die diesem Ziel entgegenlaufen, keiner Abwägung zugänglich und nicht zulässig sind.
Inhaltsverzeichnis
Merkmale
Vorranggebiete können für unterschiedliche Nutzungen festgelegt werden. Dazu gehören u.a. Vorranggebiete für Windenergie, Rohstoffsicherung, hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, Siedlungsentwicklung oder Natur und Landschaft. Beispielsweise sind Ziele der Ausweisung von Vorranggebieten für Natur und Landschaft:
- nachhaltige Sicherung von Räumen mit bedeutsamen Natur- und Landschaftspotenzial
- ökologisch wertvolle Ausgleichsflächen schützen
- Vielfalt der Kulturlandschaften erhalten
Vorranggebiete für Natur und Landschaft greifen häufig vorhandene Schutzkategorien auf und integrieren deren Flächenfestsetzungen. Schutzgebiete unterschiedlichen Schutzgrades sind:
- Naturschutzgebiete und Nationalparks: nur behördliche Pflegemaßnahmen erlaubt, frei von jeglichen Eingriffen oder Nutzungen
- Naturdenkmale
- Landschaftsschutzgebiete und Biosphärenreservate: Erhaltung gewachsener Kulturlandschaften, Veränderung der bisherigen wirtschaftlichen Nutzung untersagt
- Naturparks: Dienstleistungen können aufgebaut werden, aber insgesamt darf der landschaftliche Reiz und die ökologische Vielfalt nicht beeinträchtigt werden.
Beispiele
Die rot-grüne Landesregierung in NRW will ab 2011 Flächen entlang von Autobahnen, Bahntrassen oder Stromleitungstrassen als Vorranggebiete ausweisen bzw. für den Bau von Windparks nutzen.
Siehe auch
Weblinks
- Raumordnungsgesetz mit § 8 Abs. 7 Nr.1 Vorranggebiet (PDF-Datei; 36 KB)
Einzelnachweise
Kategorien:- Regionalplanung
- Kommunalpolitik (Deutschland)
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