- Grünzug
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Als Grünzug werden in der Raumordnung und der Landschaftsplanung bandförmige, zusammenhängende nicht bebaute Gebiete bezeichnet, die zum Biotopverbund und zur Gliederung von Siedlungsflächen ausgewiesen werden. Alltagssprachlich und in der Freiraumplanung wird mit Grünzug meist ein langgestrecktes unbebautes, häufig parkähnliches Gebiet innerhalb der Bebauung bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Regionaler Grünzug
Als Regionale Grünzüge werden großräumige, bandförmige hauptsächlich naturnahe Freiflächen in Städteagglomeration bezeichnet, die zusätzlich auch land- und forstwirtschaftlich genutzt werden und auch Parks oder Sportanlagen enthalten können. Derartige Grünzüge sollen das Zusammenwachsen von Siedlungsflächen einzelner Gemeinden oder Gemeindeteile verhindern und haben als klassisches Instrument der Freiraumsicherung den Schutz gemeindegrenzenübergreifender Freiräume zum Ziel. [1][2]
In der Raumordnungsplanung wird in der Regel eine Mindestbreite von 1.000 Metern für Grünzüge angesetzt, bei einer hohen Vielfalt der enthaltenen Biotoptypen oder engen räumlichen Verhältnissen kann dieser Wert aber auch unterschritten werden.
Grünzüge werden in den Regionalplanung in der Regel als Vorranggebiete gesichert, in Ausnahmefällen auch als Vorbehaltsgebiete. An diesen Festsetzungen der regionalen Planungsgremien müssen sich die Kommunen im Rahmen des Abwägungsprozesse bei der Aufstellung der kommunalen Bauleitpläne orientieren. Durch die Zusammenfassung mehrerer Freiraumfunktionen stellen Grünzüge gegenüber monofunktionalen Vorranggebieten multifunktionale Vorangausweisungen dar.[2]
Geschichte
Die Entwicklung des Planungsinstruments Grünzug ist eng verbunden mit der Ende des 19. Jahrhunderts aufgekommenen Idee der Grüngürtel, die eine Stadtregion nach außen abschließen sollten, und der Gartenstadtidee von Ebenezer Howard, die die Entwicklung von neuen, durch landwirtschaftlich genutzter Flächen abgetrennte Siedlungkerne vorsah, die ringförmig um eine Kernstadt angeordnet werden sollten. Angelegt wurden Grüngürtel beispielsweise in Wien im Jahr 1905 (siehe Wiener Grüngürtel) und in Berlin, wo der zwischen 1912 und 1920 bestehende Zweckverband Groß-Berlin den Auftrag erhielt, bebauungsfreie Flächen zu erwerben und dauerhaft zu sichern (siehe auch Dauerwaldvertrag).
Erstmals als raumplanerisches Instrument festgelegt wurden Regionale Grünzüge im Gebietsentwicklungsplan 1966 des Siedlungsverbands Ruhrkohlenbezirk. 1978 stellte der Regionale Planungsverband Bayerischer Untermain in seinem Regionalplan fest, dass Grünzüge ein Bestandteil der Siedlungsstruktur sind. In der Folge wurde das Planungsinstrument Grünzug in die deutsche Raumordnungs- und Naturschutzgesetze sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene integriert.
Beispiele
Im Ruhrgebiet sicherte der Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk Ruhr bereits ab 1923 mehrere in Nord-Süd-Richtung verlaufende „Regionale Grünzüge“ durch Geländekauf und -freihaltung, um eine Zersiedelung des Gebietes und das Zusammenwachsen der einzelnen Städte zu verhindern. Rechtlich abgesichert wurden sie im Gebietsentwicklungsplan 1966. Im Rahmen der IBA Emscherpark wurden diese Grünzüge auch in Ost-West-Richtung im Emscher Landschaftspark vernetzt.
Der Regionalpark Rhein-Main vernetzt den die Stadtregion umfassenden Frankfurter Grüngürtel und die linearen, in die Stadtregion hineinreichenden von Bebauung freigehaltenen Grünzüge, so dass ein Netzwerk aus bebauungsfreien Flächen entsteht, die die Bebauung gliedern, Biotopflächen und klimatisch wichtige Bereiche schützen und für die Erholung genutzt werden können.
Freiraumplanung
Kommunale Grünflächenämter bezeichnen oft langgestreckte überwiegend unbebaute Gebiete wesentlich geringerer Ausdehnung als Grünzüge. Auf kommunaler Ebene dienen diese oftmals parkähnlich gestalteten Grünzüge unterschiedlicher Breite als stadtgliederndes Element und erfüllen Erholungsfunktionen sowie stadthygienische Funktionen.[1]
Da solche Flächen in der Regel die fachplanerischen Anforderungen an Grünzüge nicht erfüllen, werden sie in der Fachliteratur meist als Grünzäsuren bezeichnet.
Derartige kommunale Grünzüge werden nicht nur bei der Neuerschließung von Siedlungs- und Gewerbeflächen freigehalten oder als ökologische Ausgleichsmaßnahme angelegt. Nicht selten werden anderweitig entstandene Schneisen in bebauten Gebieten zu Grünzügen (strenggenommen Grünzäsuren) umgestaltet, etwa Trassen ehemaliger oder nicht realisierter Verkehrswege[3][4] oder Auen kleiner Gewässer[5].
Literatur
- Klaus Dieter Bürklein: Grünzüge/Grünzäsur in: Handwörterbuch der Raumordnung. S. 446–448. Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Hannover 1995 (3. Auflage). ISBN 3-88838-507-5
- Rob H. G. Jongman: Ecological networks and greenways: concept, design, implementation. Cambridge University Press, Cambridge 2004. ISBN 0-521-82776-0
- Österreichisches Institut für Raumplanung (Hrsg.): Freiflächenschutz in Stadtregionen. Österreichische Raumordnungskonferenz, Wien 2001. ISBN 3-85186-067-5
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ a b Klaus-Jürgen Evert, 2001: Lexikon: Landschafts- und Stadtplanung. Band 6, Verlag Birkhäuser, ISBN 3540679081, ISBN 9783540679080
- ↑ a b Heidi Sinning, 2003: Kommunikative Planung: Leistungsfähigkeit und Grenzen am Beispiel nachhaltiger Freiraumpolitik in Stadtregionen, VS Verlag, ISBN 3810038865, ISBN 9783810038869
- ↑ Bremer Grünzug West in er amtlichen Liste der Parks (über pop-up-Menü)
- ↑ Architektenkammer Niedersachsen>Gartenwelten 2007>Grünzug Ringgleis
- ↑ Grünzug Ravensberger Straße in Bielefeld
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