Bayerische Staatsbürgerschaft

Bayerische Staatsbürgerschaft

Die Bayerische Staatsangehörigkeit ist im seither unveränderten Artikel 6 der Verfassung des Freistaates Bayern von 1946 geregelt.

Die bayerische Staatsangehörigkeit wird durch die deutsche Staatsangehörigkeit weder aufgehoben noch ersetzt. Auch im Hinblick auf Art. 31 des Grundgesetzes ist die bayerische Staatsangehörigkeit nicht unwirksam, da das deutsche Recht ein Zweiebenen-Staatsbürgerschaftsmodell nicht ausschließt.

Anders als der Bund haben die Bundesländer zwar keine Souveränität nach außen, aber dennoch Staatsqualität. In diesem Sinne hat die bayerische Staatsangehörigkeit keine Außenwirkung im Verhältnis zu anderen Staaten. Die bayerische Staatsangehörigkeit ist nur eine ergänzende, wie es die Unionsbürgerschaft der EU ist.

Eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit wurde erst im Zuge des „Gesetzes über den Neuaufbau des Reiches“ vom 30. Januar 1934 und der am 5. Februar erlassenen „Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit“ eingeführt. Zuvor war nach dem deutschen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 die deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) nur eine ergänzende zur Staatsangehörigkeit des jeweiligen Bundesstaates. Die Bundesstaaten waren auch für die Verleihung der Staatsangehörigkeit und damit indirekt auch für die Reichsangehörigkeit zuständig. Reichsangehöriger war demnach, wer die Staatsangehörigkeit eines deutschen Bundesstaates innehatte. Bis 1934 gab es im 1871 gegründeten Deutschen Reich keine deutsche Staatsangehörigkeit, sondern ausschließlich die Staatsangehörigkeiten der Bundesstaaten.

Laut Bayerischer Verfassung wird die bayerische Staatsangehörigkeit erworben durch:

  1. Geburt
  2. Legitimation
  3. Eheschließung
  4. Einbürgerung.

Nach Art. 6 Abs. 3 BV steht eine bayerische Staatsangehörigkeit unter dem Vorbehalt eines bayerischen Staatsangehörigkeitsgesetzes. Da ein derartiges Gesetz vom Bayerischen Landtag bisher nicht erlassen wurde, ist ein Antrag auf Einbürgerung, Verleihung der bayerischen Staatsangehörigkeit o.Ä. nicht möglich. Auch die genannte Legitimation gibt es bereits seit dem 1. Juli 1998 nicht mehr.

Ausschnitte

Artikel 6
(1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben
  1. durch Geburt;
  2. durch Legitimation;
  3. durch Eheschließung;
  4. durch Einbürgerung.
(2) Die Staatsangehörigkeit kann nicht aberkannt werden.
(3) Das Nähere regelt ein Gesetz über die Staatsangehörigkeit.
Artikel 7
(1) Staatsbürger ist ohne Unterschied der Geburt, der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens und des Berufs jeder Staatsangehörige, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Artikel 8
Alle deutschen Staatsangehörigen, die in Bayern ihren Wohnsitz haben, besitzen die gleichen Rechte und haben die gleichen Pflichten wie die bayerischen Staatsangehörigen.

Weblinks zur bayerischen Staatsangehörigkeit

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Staatsbürgerschaft — kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. In diesem Sinne ist die Frage nach der Staatsangehörigkeit mit der Staatsbürgerschaft zu beantworten, der… …   Deutsch Wikipedia

  • Bayerische Räterepublik — Die Münchner oder Bayerische Räterepublik vom 7. April bis zu ihrer gewaltsamen Niederschlagung am 2. Mai 1919 war nach den sich überschlagenden Ereignissen der Novemberrevolution in Bayern ab dem 7. November 1918 und der Ermordung des ersten… …   Deutsch Wikipedia

  • Bayerische Rettungsmedaille — Vorderseite der Bayerischen Rettungsmedaille Links Band der Bayerischen Rettungsmedaille, Rechts Bandfarbe der Christopher Medaille …   Deutsch Wikipedia

  • Doppelte Staatsbürgerschaft — Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. Regeln, die an eine Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden soweit möglich auf juristische Personen… …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsche Staatsbürgerschaft — Deutscher Pass Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland. Inhaltsverzeichnis 1 Die Begriffe „Deutscher S …   Deutsch Wikipedia

  • Bayrische Staatsbürgerschaft — Die Bayerische Staatsangehörigkeit ist im seither unveränderten Artikel 6 der Verfassung des Freistaates Bayern von 1946 geregelt. Die bayerische Staatsangehörigkeit wird durch die deutsche Staatsangehörigkeit weder aufgehoben noch ersetzt. Auch… …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsche Staatsangehörigkeit — Im deutschen Reisepass ist die Staatsangehörigkeit eingetragen, er ist jedoch kein rechtlicher Nachweis über deren Besitz, siehe dazu Staatsangehörigkeitsausweis.[1] Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Mitgliedschaft einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Leopold Obermayer — (* 10. Mai 1892 in Würzburg; † 22. Februar 1943 im KZ Mauthausen) wurde als Jude und Homosexueller in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt. Der promovierte Jurist war Schweizer Staatsbürger und betrieb einen Weingroßhandel in Würzburg. Im… …   Deutsch Wikipedia

  • Bayerisches Konkordat (1924) — Das Bayerische Konkordat (abgekürzt: BayK ) vom 29. März 1924 ist ein Staatskirchenvertrag, der zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl abgeschlossen wurde. Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Konkordatsverhandlungen 3 Der Inhalt… …   Deutsch Wikipedia

  • Lola Montez — Lola Montez, Porträt von Joseph Karl Stieler in der Schönheitengalerie in Schloss Nymphenburg …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”