- Völkercourtoisie
-
Völkercourtoisie (Völkersitte, comitas gentium) ist ein Rechtsbegriff aus dem Staatsrecht und abzugrenzen von dem Begriff des Völkerrechts. Der Begriff überschneidet sich teilweise mit dem Begriff Völkergewohnheitsrecht, ersterer bezeichnet aber mehr den Aspekt der Sitte, des Anstandes und der Höflichkeit in internationalen Beziehungen, letzterer den juristischen Aspekt.
Sie bezeichnet Verhaltenstandards, die in den internationalen diplomatischen Beziehungen zwischen Staaten üblicherweise beachtet werden, aber nicht völkerrechtlich vorgeschrieben sind (zum Beispiel das diplomatische Zeremoniell).
Während heute viele Fragen der zwischenstaatlichen Beziehungen in Form von schriftlichem Völkerrecht und Verträgen codifiziert sind, spielten "ungeschriebene Gesetze" zuvor eine wesentlich wichtigere Rolle.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Wikimedia Foundation.