- Völkerbundsmandat für Palästina
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Das Völkerbundsmandat für Palästina (arabisch الانتداب البريطاني على فلسطين; hebr. המנדט הבריטי על פלשתינה) war ein Klasse-A-Mandat des Völkerbundes, das nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches nach dem Ersten Weltkrieg auf der Konferenz von Sanremo 1920 an Großbritannien übertragen wurde. Auf dem Mandatsgebiet entstanden später das heutige Israel und Jordanien, der Gazastreifen und das Westjordanland. 1923 wurde das Emirat Transjordanien abgetrennt, welches 1946 unabhängiges Königreich wurde. Im eigentlichen Sinne erstreckte sich das Mandatsgebiet daher bis 1948 nur noch zwischen Jordan und Mittelmeer (das heutige Israel und die palästinensischen Gebiete).
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Auftrag des Mandats, das am 24. Juli 1922 ratifiziert wurde (Text siehe Weblinks), war die Hilfe zur „Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina“. Dies unter der Bedingung, „dass nichts getan werden soll, was die bürgerlichen und religiösen Rechte bestehender nichtjüdischer Gemeinschaften in Palästina […] beeinträchtigen würde“.
Das Mandat nennt in den Artikeln 4, 6 und 7 konkrete Maßnahmen wie Anerkennung und Zusammenarbeit mit einer jüdischen Vertretung (Jewish Agency), Förderung einer geschlossenen jüdischen Ansiedlung (siehe Jischuw) durch Zurverfügungstellung von Staats- und Brachländereien sowie Erleichterungen bei der Einwanderung (siehe Alija) und dem Erwerb der palästinensischen Staatsbürgerschaft durch Juden. Artikel 13 bis 15 sahen freie Religionsausübung, einen geregelten freien Zugang zu den Heiligen Stätten und die Aufrechterhaltung bestehender kultureller und religiöser Selbstverwaltungen vor.
Artikel 25 erlaubte es Großbritannien, die Mandatsgebiete „zwischen dem Jordan und der endgültig festgelegten Ostgrenze Palästinas“ von der Durchführung von wesentlichen Mandatsbestimmungen, wie denen zur Errichtung einer jüdischen nationalen Heimstätte, vorläufig auszunehmen. Damit wurde die Voraussetzung für die 1923 erfolgte Einsetzung des halbautonomen Emirats Transjordanien (des Vorläufers des heutigen Staates Jordanien) durch die Briten geschaffen, so dass der Raum für die Errichtung einer nationalen Heimstätte in Palästina auf das Gebiet westlich des Jordan (Cisjordanien) beschränkt wurde.
Das Mandat dauerte vom Beginn der Zwanzigerjahre bis zur israelischen Unabhängigkeitserklärung am 14. Mai 1948. Der UN-Teilungsplan für Palästina von 1947, welcher die Aufteilung Palästinas in einen jüdischen und einen arabischen Staat sowie eine internationale Kontrolle über Jerusalem als Corpus separatum vorsah, wurde nicht verwirklicht.
Das 1922 erteilte Mandat stellte in der Zusammenschau die völkerrechtliche Grundlage für die auf dem Mandatsgebiet entstandenen Staaten Israel und Jordanien dar, wenngleich eine vorgesehene Volksabstimmung nach Beendigung der Mandatszeit von Großbritannien nicht durchgeführt wurde, beziehungsweise ohne eine (nach Völkerbundsatzung Art. 22) Selbstregierung herzustellen. Auch ein Staat Palästina würde das Recht zur Nachfolge des Völkerbundsmandats beanspruchen.
Zahlreiche Errungenschaften, die auf die britische Mandatszeit zurückgehen, sind im 1948 gegründeten Staat Israel übernommen worden. Dazu gehören der Ausbau des Straßen- und Eisenbahnnetzes sowie das Regierungs- und Rechtssystem, das sich eng an das britische Vorbild anlehnt. Viele Offiziere der späteren israelischen Armee sammelten zunächst Erfahrung in der British Army (siehe auch Jüdische Brigade). Schließlich entwickelte sich vor allem Jerusalem in herausragendem Maße (Errichtung der Hebräischen Universität, Bau des King David Hotels usw.), und die damaligen Bestimmungen zum Stadtbild sind bis heute in Kraft geblieben. Sir Ronald Storrs (1881-1955), erster britischer Gouverneur Jerusalems, erließ ein Gesetz, wonach die Häuser der Hauptstadt des Mandatsgebiets nur aus Jerusalemer Stein erbaut werden dürfen. Zudem wurde in Jerusalem die Ansiedlung von Schwerindustrie untersagt.[1]
Historische Entwicklung
Vor dem Ende des Ersten Weltkrieges war Palästina ein Teil des Osmanischen Reiches. Die Briten unter General Edmund Allenby besiegten die in Palästina operierenden osmanischen, deutschen und österreich-ungarischen Truppen im Jahre 1917 und besetzten Palästina und den Irak. Anschließend richteten sie eine Militärverwaltung ein, die Occupied Enemy Territory Administration (OETA), es galt aber noch bis zur San-Remo-Konferenz das osmanische Zivilrecht.[2]
Entsprechend dem 1916 zwischen Großbritannien und Frankreich geschlossenen Sykes-Picot-Abkommen erhielt Großbritannien das britische Mandat Mesopotamien auf dem Gebiet des heutigen Irak sowie das Völkerbundsmandat für Palästina, welches den südlichen Teil der osmanischen Provinz Syrien (Syrien, Palästina und Jordanien) umfasste, während Frankreich mit dem Völkerbundmandat für Syrien und Libanon den Rest des osmanischen Syriens (das moderne Syrien, den Libanon und Hatay) kontrollierte.
Während des Ersten Weltkrieges hatten die Briten sowohl Juden als auch Arabern Gebiete im Nahen Osten zugesagt. In der Hussein-McMahon-Korrespondenz war den Haschimiten von britischer Seite – im Gegenzug für deren Unterstützung bei der arabischen Revolte gegen das Osmanische Reich – die Herrschaft über das meiste Land der Region zugesagt worden, das fast den gesamten arabischen Nahen Osten umfassen sollte. Den Juden hatte Großbritannien in der Balfour-Deklaration gleichzeitig erstmals eine nationale Heimstätte in Eretz Israel versprochen.[3] Das Faisal-Weizmann-Abkommen bestimmte die einvernehmliche Festlegung von Staatsgrenzen für das von Faisal angestrebte arabische Königreich und dem von Chaim Weizmann gemäß der Balfour-Deklaration angestrebten jüdischen Staat, trat jedoch niemals in Kraft.
Nach dem Sieg der Alliierten über die Mittelmächte und dem Abschluss des Friedensvertrages von Versailles sprachen im April 1920 die an der San-Remo-Konferenz in Italien vertretenen Weltkriegs-Alliierten Palästina dem Vereinigten Königreich zu. Der Völkerbund legitimierte das alliierte Übereinkommen von San Remo, indem er Britannien 1922 das Mandat für Palästina erteilte. Die genaue Definition des Mandats folgte bei dieser Gelegenheit.
Palästina meinte demnach all jene Gebiete, aus denen später der Staat Israel hervorgehen sollte, außerdem den Gazastreifen, das Westjordanland, Teile der Golanhöhen, sowie das Königreich (Trans-)Jordanien. Nach Einschätzung des ersten neuzeitlichen Zensus vom Oktober 1922 bestand die Bevölkerung Palästinas (ohne die britischen Garnisonen und die Beduinen des südlichen Distriktes) aus 757.182 Menschen, davon waren 590.890 Muslime, 83.794 Juden, 73.024 Christen und 7.028 Drusen.[4] Herbert Louis Samuel, ehemaliger Post- und Innenminister im britischen Kabinett, wurde zum ersten Hochkommissar in Palästina ernannt.[5]
Die Türkei, die Rechtsnachfolgerin des Osmanischen Reiches, legalisierte schließlich das Mandat für Britannien durch den Vertrag von Lausanne, der am 24. Juli 1923 unterzeichnet wurde und nach den Ratifikationen am 5. August 1925 in Kraft trat.[6]
Die mit der Eroberung zunächst eingerichtete Besatzungsverwaltung (OETA) beschlagnahmte alles Eigentum von Staatsangehörigen nichtosmanischer feindlicher Nationalität. Im Rahmen der nach San Remo am 1. Juli 1920 eingerichteten regulären britischen Zivilverwaltung übernahm Edward Keith-Roach als Public Custodian of Enemy Property die Verwaltung des beschlagnahmten Eigentums und vermietete es an Dritte bis zur Restitution an die vorigen Eigentümer nach Inkrafttreten des Vertrags von Lausanne 1925.[7]
Im Süden Palästinas wurden die meisten Männer nichtosmanischer feindlicher Staatsangehörigkeit als feindliche Ausländer – darunter Palästinadeutsche, z.B. viele Templer – interniert und zwar in Wilhelma.[8] Die Internierten wurden Anfang 1918 in ein Lager südlich von Ghaza gebracht, während die nicht internierten Feindstaatler strenger Polizeiaufsicht unterstellt wurden.[9] Im August 1918 brachte die britische Verwaltung die Internierten außer Landes nach Sidi Bishr und Helwan in der Nähe Alexandrias.[10] Mit dem Frieden von Versailles, der am 10. Januar 1920 in Kraft trat, wurden die ägyptischen Lager aufgelöst und die meisten Internierten kehrten ins Heilige Land zurück ausgenommen diejenigen, die laut einer schwarzen Liste der britischen Streitkräfte als unerwünscht galten.[11]
Das Mandatsgebiet war multi-ethnisch, Arabisch war die Hauptsprache, vorherrschende Religion war der Islam. Die Bodenbesitzverhältnisse veränderten sich zwischen 1918 bis 1948 nur unwesentlich (1918: 2,5 % des Bodens jüdisch, 1948: 5,67 %), obwohl sich die Bevölkerungsverhältnisse vor allem durch die jüdische Einwanderung stärker verschoben (1948: 33 % jüdische Bewohner).[12]
Steigende Einwanderung sowie Gewaltbereitschaft
Während der 1920er Jahre wanderten 100.000 jüdische und auch 6.000 nicht-jüdische Immigranten nach Palästina ein. Besonders die Einwanderung von 35.000 russischen Juden 1919 bis 1923 prägte das Land für lange Zeit. Von jüdischen Agenturen gekauftes Land wurde nur an Juden verpachtet, und das auch nur unter der Bedingung, dass es ausschließlich von jüdischen Arbeitern bestellt würde.
Anfangs stieß die jüdische Einwanderung nach Palästina nur auf wenig Widerstand bei den Arabern. Seit der "dritten Alija" (1919–1923) führte die stetig wachsende Einwanderung vornehmlich europäischer Juden jedoch zu kulturellen und politischen Spannungen. Schon früh standen sich Teile der zionistischen und der arabischen Führungsriege, die sich beide als nationale Unabhängigkeitsbewegung verstanden, unversöhnlich gegenüber. Nach Unruhen im April 1920 und ersten Massakern gegen Juden 1921 kam es 1929 zum Massaker von Hebron, worauf 1936 bis 1939 der Arabische Aufstand folgte. Mohammed Amin al-Husseini, Mufti von Jerusalem und Präsident des obersten islamischen Rats, übernahm 1936 die Führung des arabischen Aufstands und organisierte anti-britische und antijüdische Aktionen. Dabei wurden religiöse Aspekte zunehmend politisiert und mit Stereotypen und Vorurteilen versetzt, welche zu der Zeit besonders in Europa grassierten. Ein weiterer zunehmend bedeutsamer Streitpunkt war der Konflikt jüdischer Einwanderer mit arabischen Bauern. In einigen Fällen führte der Verkauf von Land durch die oft im Ausland lebenden arabischen Großgrundbesitzer zur Ausweisung ihrer ehemaligen palästinensischen Pächter (Felachen); an Stelle der alten Orte entstanden z. T. Kibbuzim, die zu Beginn oftmals als Turm-und-Palisaden-Siedlungen angelegt wurden.
Zu Konflikten kam es insbesondere deswegen, weil die Pächter oft zwar nicht das Land besaßen, wohl aber die Bäume (besonders Olivenbäume), die auf diesem Land wuchsen. Die Problemsituation wurde von den europäischen Juden, die nicht mit dieser Art von Besitzrecht vertraut waren, allerdings oft nicht verstanden, das Besitzrecht entsprechend nicht akzeptiert. Dazu kam, dass eine Verständigung der neuen mit den alten Besitzern aufgrund sprachlicher, aber vor allem kultureller Unterschiede kaum zustande kam.
Die paramilitärische Hagana, 1920 gegründet und nach 1929 bedeutend erweitert, wurde zum Vorläufer der israelischen Streitkräfte. Seit 1939 schränkte die britische Mandatsmacht die jüdische Einwanderung ein und legte im Weißbuch von 1939 für einen fünfjährigen Zeitraum eine Einwanderungsquote von 75.000 Juden fest, die sowohl von Juden als auch Arabern unter verschiedenen Vorzeichen kritisiert wurde. Als Reaktion auf den großen Aufstand bildeten sich mit dem Irgun und der Lechi 1936 auch terroristische jüdische Gruppen, die im Laufe des Zweiten Weltkriegs sowohl britische als auch arabische Ziele angriffen.
Ökonomische Entwicklung
Die britischen Mandatsbehörden bauten eine funktionierende Zivilverwaltung auf und setzten das Gewaltmonopol des Staates durch. Dabei waren nur rund zehn Prozent der Verwaltungsangestellten britische Staatsbürger. Den Rest stellten Einheimische, sowohl Juden als auch Araber. Errungenschaften der britischen Politik, die sich aus den lokalen Steuereinnahmen finanzierten, waren ein Gerichtssystem nach europäischen Vorbild mit geringer Korruption in Polizei und Justiz sowie Straßen, Elektrifizierung als auch Kultureinrichtungen.[13]
Britischer Abzug
Bereits während des Zweiten Weltkriegs wurde innerhalb der britischen Regierung über eine Teilung des Landes und den Rückzug der eigenen Truppen debattiert. Ausschlaggebend für den Rückzug waren die Kosten von 40 Millionen Pfund Sterling um die 100.000 Soldaten und Polizisten zu unterhalten. Dies entspreche weder der unbedeutenden strategischen Lage des Mandatsgebiets im Zeitalter der Dekolonialisierung. Ebenso suchte Großbritannien dadurch die Anlehnung an die USA, welche das Mandat als gescheitert und einen Krieg für unvermeidlich hielten.[14]
Hochkommissare von Palästina
Mit der Leitung der Mandatsverwaltung in Palästina wurde ein Hochkommissar beauftragt. Dieser unterstand dem britischen Kolonialministerium.
- 1. Juli 1920 bis 25. August 1925: Herbert Louis Samuel
- 25. August 1925 bis August 1928: Herbert Plumer, 1. Viscount Plumer
- August 1928 bis 6. Dezember 1928: Harry Charles Luke
- 6. Dezember 1928 bis 1931: John Robert Chancellor
- 1931 bis 1932: Mark Aitchison Young
- 1932 bis September 1937: Arthur Grenfell Wauchope
- September 1937 bis März 1938: William Denis Battershill
- März 1938 bis 3. September 1944: Harold MacMichael
- 3. September 1944 bis 21. November 1945: John Vereker, 6. Viscount Gort
- 21. November 1945 bis 14. Mai 1948: Alan Gordon Cunningham
Siehe auch
- Peel-Kommission (1937) Vorschlag zur Teilung Palästinas
- Nahostkonflikt
- Palästinensische Autonomiegebiete
Literatur
- Ernst Marcus: Palästina – ein werdender Staat. Völker- und staatsrechtliche Untersuchung über die rechtliche Gestaltung des Mandatslandes Palästina unter besonderer Berücksichtigung des Rechtes der nationalen Heimstätte für das jüdische Volk, 328 S., 2 Karten, Leipzig 1929. (Frankfurter Abhandlungen zum modernen Völkerrecht, Heft 16)
- The Handbook of Palestine. London 1922.
- R. Meinerzhagen: Middle East Diary 1917–1956. London 1959.
- Helmut Mejcher (Hg.): Die Palästina-Frage 1917–1948. Historische Ursprünge und internationale Dimensionen eines Nahostkonflikts. Ferdinand Schöningh Verlag, 2., überarb. u. erw. Aufl., Paderborn u. a. 1993. ISBN 3-506-77488-3. (mit Personen- und Sachregister sowie ausführlichem Literaturverzeichnis)
- Tom Segev: Es war einmal ein Palästina. Juden und Araber vor der Staatsgründung Israels. Siedler Verlag, München 2005, ISBN 3-88680-805-X
Weblinks
Commons: Völkerbundsmandat für Palästina – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien- Mandatstext (englisch)
Einzelnachweise
- ↑ The British Mandate in Jerusalem
- ↑ Tom Segev, S. 43 ff.
- ↑ Tom Segev, S. 70 ff.
- ↑ Report on Palestine Administration, 1922. League of Nations, 31. Dezember 1922.
- ↑ Tom Segev, S. 162 ff.
- ↑ Roland Löffler: Die Gemeinden des Jerusalemsvereins in Palästina im Kontext des kirchlichen und politischen Zeitgeschehens in der Mandatszeit. In: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem! Festschrift zum 150jährigen Jubiläum von Talitha Kumi und des Jerusalemsvereins, Almut Nothnagle (Hrsg.) im Auftr. des 'Jerusalemsverein' im Berliner Missionswerk, Leipzig: Evangelische Verlags-Anstalt, 2001, pp. 185-212, hier p. 189 (ISBN 3-374-01863-7) und Frank Foerster: Mission im Heiligen Land: Der Jerusalems-Verein zu Berlin 1852–1945. Mohn, Gütersloh 1991 (Missionswissenschaftliche Forschungen; [N.S.], 25), p. 150. ISBN 3-579-00245-7
- ↑ Frank Foerster: Mission im Heiligen Land: Der Jerusalems-Verein zu Berlin 1852–1945. Mohn, Gütersloh 1991 (Missionswissenschaftliche Forschungen; [N.S.], 25), pp. 138 und 143. ISBN 3-579-00245-7
- ↑ Frank Foerster: Mission im Heiligen Land: Der Jerusalems-Verein zu Berlin 1852–1945. Mohn, Gütersloh 1991 (Missionswissenschaftliche Forschungen; [N.S.], 25), pp. 134 und 136. ISBN 3-579-00245-7
- ↑ Frank Foerster: Mission im Heiligen Land: Der Jerusalems-Verein zu Berlin 1852–1945. Mohn, Gütersloh 1991 (Missionswissenschaftliche Forschungen; [N.S.], 25), p. 137. ISBN 3-579-00245-7
- ↑ Cf. Roland Löffler: Die Gemeinden des Jerusalemsvereins in Palästina im Kontext des kirchlichen und politischen Zeitgeschehens in der Mandatszeit. In: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem! Festschrift zum 150jährigen Jubiläum von Talitha Kumi und des Jerusalemsvereins, Almut Nothnagle (Hrsg.) im Auftr. des 'Jerusalemsvereins' im Berliner Missionswerk, Leipzig: Evangelische Verlags-Anstalt, 2001, pp. 185-212, hier p. 193 (ISBN 3-374-01863-7) und Frank Foerster: Mission im Heiligen Land: Der Jerusalems-Verein zu Berlin 1852–1945. Mohn, Gütersloh 1991 (Missionswissenschaftliche Forschungen; [N.S.], 25), p. 137. ISBN 3-579-00245-7
- ↑ Frank Foerster: Mission im Heiligen Land: Der Jerusalems-Verein zu Berlin 1852–1945. Mohn, Gütersloh 1991 (Missionswissenschaftliche Forschungen; [N.S.], 25), p. 143. ISBN 3-579-00245-7 und Roland Löffler: Die Gemeinden des Jerusalemsvereins in Palästina im Kontext des kirchlichen und politischen Zeitgeschehens in der Mandatszeit. In: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem! Festschrift zum 150jährigen Jubiläum von Talitha Kumi und des Jerusalemsvereins, Almut Nothnagle (Hrsg.) im Auftr. des 'Jerusalemsvereins' im Berliner Missionswerk, Leipzig: Evangelische Verlags-Anstalt, 2001, pp. 185-212, hier p. 196. ISBN 3-374-01863-7.
- ↑ Tom Segev, S. 323 ff.
- ↑ Tom Segev: Es war einmal ein Palästina, München, 2006, S. 180f, 189f, 566
- ↑ Tom Segev : Es war einmal ein Palästina, München, 2006, S. 543-50; Piers Brendon : The Decline and Fall of the British Empire 1781 - 1997, London, 2008, S. 476 - 480
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