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Ein Wasserzweckverband oder ein Abwasserzweckverband ist nach deutschem Landesrecht ein Zusammenschluss von Gemeinden zu einem Zweckverband, der diesen die zum Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zählende Aufgabe abnimmt, die Wasserversorgung oder die Abwasserbehandlung zu organisieren. Die gemeinsame Organisation dieser Aufgabe kann notwendig werden, um die angemessene Auslastung eines Klärwerks zu erreichen oder um die Wasserversorgung der Kommune über die Kapazität der eigenen Wassergewinnungsanlagen hinaus sicherzustellen. Gerade in Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet oder dem Rhein-Main-Gebiet kann die krisensichere Beschaffung einer ausreichenden Menge an Trinkwasser zu einer komplexen Aufgabe werden, die den Bau eines Netzes von Fernleitungen und eine vielfache Verflechtung von Zweckverbänden erfordert.
Inhaltsverzeichnis
Ziele
- Wasservorsorgung
- Trinkwasserversorgung
- Brauchwasserversorgung
- Abwasserbehandlung
- Abwasserreinigung
- Regenwasserentsorgung
Organe
Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorstand.
Mitglieder des Zweckverbandes sind die Gemeinden bzw. Städte, die in der Verbandsversammlung jeweils vom Bürgermeister kraft Amtes und von gewählten Gemeinderatsmitgliedern repräsentiert werden.
Verwaltung
- Verbands-Vorsitzender
- Wassermeister
- Wasserwärter
Satzungen
- Verbands-Satzung
- Beitrags- und Gebühren-Satzung
- Entschädigungs-Satzung
- Wasservorsorgung
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