- Wahlbenachrichtigung
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Die Wahlbenachrichtigung ist die amtliche Benachrichtigung des Wählers über Wahltermin und -lokal.
Rechtzeitig vor politischen Wahlen soll jeder Wahlberechtigte per Post eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Auf dieser ist das Datum (in Deutschland immer ein Sonntag) der Wahl so wie der Wahlbezirk und die Laufende Nummer im Wählerverzeichnis angegeben, sowie der Ort, an dem sich das zuständige Wahllokal befindet. Erhält man als Wahlberechtigter keine Wahlbenachrichtigung, sollte man im Wählerverzeichnis prüfen, ob man überhaupt eingetragen ist und falls nicht Widerspruch einlegen. Nach einer Prüfung des Widerspruchs wird man dann ggf. nachträglich aufgenommen. Meistens dient die Rückseite der Wahlbenachrichtigung auch als Formular, mit dem man Briefwahlunterlagen anfordern kann. Der Ablauf im Wahllokal wird dadurch beschleunigt, wenn man die Wahlbenachrichtigung mitbringt. So wird direkt bei der Aushändigung der Stimmzettel geprüft, ob man im richtigen Wahllokal für den entsprechenden Wahlbezirk eingetroffen ist, und bei der Stimmabgabe wird man schneller im Wählerverzeichnis gefunden. Aber notwendig ist das Mitbringen der Wahlbenachrichtigung zur Stimmabgabe nicht, und sie allein berechtigt einen auch nicht dazu. Man muss einen gültigen Ausweis mit sich führen, um seine Identität nachweisen zu können, oftmals gibt sich der Wahlvorstand aber schon mit dem Vorzeigen der Wahlbenachrichtigung zufrieden. Die Wahlbenachrichtung darf nicht mit einem Wahlschein verwechselt werden.
Kategorie:- Stimmabgabe bei Wahlen
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