- Wahlkreis (Bayern)
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Ein Wahlkreis ist nach dem Bayerischen Wahlsystem ein Teilraum eines Wahlgebietes bei den Wahlen zum Bayerischen Landtag .
Anders als die Wahlkreise in den übrigen Bundesländern ist ein Wahlkreis in Bayern nicht der Teilraum des Wahlgebiets, der im Landtag durch einen direkt gewählten Abgeordneten vertreten ist, diese Stellung hat in Bayern der Stimmkreis.
Die sieben Wahlkreise bei der bayerischen Landtagswahl entsprechen dagegen territorial den sieben bayerischen Bezirken. Jede Partei tritt in jedem Wahlkreis mit einer eigenen Wahlkreisliste auf. Die Sitze im Landtag werden für jeden Wahlkreis getrennt nach der Gesamtstimmenzahl, d.h. der Summe aus Erst- und Zweitstimmen in dem Wahlkreis vergeben.
Wenn eine Liste in einem Wahlkreis mehr Direktmandate errungen hat, als ihr nach ihren Gesamtstimmen zukommen würde, werden die verbleibenden Mandate aus der Wahlkreisliste aufgefüllt. Da in Bayern auch mit der Zweitstimme ein konkreter Kandidat gewählt wird und nicht pauschal eine Liste, kann sich die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste durch die Wahl verändern.
Wenn eine Liste in einem Wahlkreis mehr Direktmandate errungen hat, als ihr nach ihren Gesamtstimmen zukommen würde, kommt es zu Überhangmandaten.
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