Walddenkmal

Walddenkmal

Zum Baumdenkmal können Bäume erklärt werden, die einen besonderen Wuchs und ein besonderes Aussehen besitzen, ein ungewöhnlich hohes Alter aufweisen, in der Landschaft herausragen (Solitär, Landmarke), einen ehemaligen Versammlungs- oder Gerichtsort markieren (Dorfeiche, Gerichtslinde), ein Denkmal für ein historisches Ereignis darstellen oder mit einem anderen Kulturdenkmal wie Kapelle (Kirchenbau), Kirche (Bauwerk), Quellfassung oder Wegekreuz ein Ensemble bilden.

Die genauen Definitionen und Rechtsgrundlagen sind von Land zu Land verschieden. In Deutschland greifen für ein solches Naturdenkmal § 28 des Naturschutzgesetzes und die Landesnaturschutzgesetze. In Tschechien stützt es sich auf § 114 des Naturschutzgesetzes. Ziel ist ein besonderer Schutz, um den Baum zu erhalten.


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