- Warnfahne
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Bahn- und Straßenverkehr
Eine Signalflagge oder Warnflagge (unkorrekt, aber teilweise Wortlaut der Vorschriften: Signalfahne oder Warnfahne) ist eine kleine weiße Flagge mit einem einem roten manchmal auch orangenen breiten Streifen in der Mitte. Mit ihr kann man Signale vermitteln sowie warnen und absichern.
Im Bereich der Eisenbahn
Im Bereich der Bahn sind die Flaggen insbesondere auf Rangierbahnhöfen oder bei Schrankenwärterposten und auf Stellwerken anzutreffen. Mit ihnen kann das Schutzsignal Sh3 (Kreissignal) gegeben werden um Züge anzuhalten. Schrankenposten können mit ihnen den Bahnübergang sichern wenn die manuelle Schrankenanlage versagt. Auch elektrische Bahnübergänge werden bei Ausfall kurzfristig mit Posten (ggf. Zugpersonal) mit Warnflagge gesichert (§ 19 der Straßenverkehrsordnung).
Im Bereich des Straßenverkehrs
§ 43 der deutschen Straßenverkehrsordnung sieht als behelfsmäßiges Absperrgerät u. a. weiß-rot-weiße sogenannte „Warnfahnen“ vor. Weiter ist die Verwendung der Flagge in den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA Teil A 3.2.3 Warnfahnen) festgelegt. Sie werden verwendet zur:
- Baustellenabsicherung (Straßenmeisterei, Autobahnmeisterei, etc)
- Einsatzstellenabsicherung (Feuerwehr, THW,etc)
- Absicherung und Kennzeichnung eines geschlossenen Fahrzeugverbands (siehe unten)
Kolonnenfahrt
Wenn Fahrzeuge der Bundeswehr oder von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Katastrophenschutz, Polizei, Feuerwehr, etc.) als geschlossener Verband fahren, so wird dies mittels drei- oder viereckiger, farbiger Warnflaggen an der linken Fahrzeugfront kenntlich gemacht. (Kräder sind von dieser Regelung ausgenommen.)
Die Verwendung der Farben ist wie folgt festgelegt:
Farbe Verwendung Schwarz-Weiß diagonal geteilt Verbandsführer, der nicht fest in der Kolonne fährt Blau Erstes bis vorletztes Fahrzeug des Verbandes Grün Letztes Fahrzeug im Verband Gelb Defektes/Beschädigtes Fahrzeug Rot Fahrzeug, von dem erhöhte Gefahr ausgeht. (Zum Beispiel beim Abschleppen oder wenn eine besonders hohe Menge Kraftstoff mitgeführt wird.) Schifffahrt
In der Seeschifffahrt werden Signalflaggen nach dem Internationalen Signalbuch eingesetzt, die jeweils einen bestimmten Buchstaben oder eine Ziffer darstellen. Ein Stell, das heißt ein Signalflaggensatz, besteht aus 26 Buchstabenflaggen, zehn Zahlenwimpeln, drei bis vier Hilfsstandern für Zeichenwiederholungen und einem Antwort-/Signalbuchwimpel, siehe Flaggenalphabet. Daneben existiert noch ein Winkeralphabet, bei dem die Stellung der vom Signalgasten mit ausgestreckten Armen gehaltenen beiden Flaggen jeweils ein Buchstabe beziehungsweise eine Zahl darstellt. Dazu gab es früher spezielle Flaggen, heute werden die Flaggen „O“ zweier Signalflaggenstells verwendet. Das Winkeralphabet ist außerhalb der Kriegsmarinen praktisch nicht mehr in Gebrauch. In beiden Systemen werden die Nachrichten zur schnelleren Übermittlung nach dem Internationalen Signalbuch kodiert.
Neben den Signalflaggen werden in der Seeschifffahrt als Sichtzeichen einfarbige, zum Beispiel rote und grüne Flaggen verwendet. In der Binnenschifffahrt existieren keine ausgesprochenen Signalflaggen. Auch hier werden einfarbige Flaggen als Sichtzeichen verwendet. Eine hin- und hergeschwenkte rote Flagge bezeichnet Manövrierunfähigkeit, im Kreis geschwenkt dient sie oder ein beliebiger anderer Gegenstand als Notsignal.
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