- Warnwinkebake
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Die Vorwarneinrichtung dient der Sicherung von Arbeitsstellen an und auf der Straße. Sie informieren den Verkehrsteilnehmer frühzeitig über eine Gefahrenstelle und machen ihn auf eine geänderte Verkehrsführung aufmerksam. Nach § 43 der StVO zählt die Vorwarneinrichtung zu den Warneinrichtungen.
Inhaltsverzeichnis
Einrichtungen
Folgende Vorwarneinrichtungen werden von den „Richtlinien der verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an und auf Straßen“ (RSA) vorgeschrieben:
Vorwarntafel mit Geschwindigkeitsbeschränkung
Diese Tafel wird auf zwei- oder mehrstreifigen Straßen als Vorankündigungstafel aufgestellt. Sie macht die Verkehrsteilnehmer auf fahrbare Absperreinrichtungen aufmerksam, die ohne Vorankündigung durch schlechte Sicht oder kurvigem Straßenverlauf erst zu spät zu erkennen wären. Die Tafel setzt sich aus einer Geschwindigkeitsbegrenzung und einer Verkehrslenkungstafel zusammen. Oben sind zur besseren Kennzeichnung zusätzlich zwei gelbe Warnleuchten angebracht.
Warnwinkebake
Die Warnwinkebake besteht aus einer Warnbake und einer seitlich aufgesteckten Warnfahne. Oben ist eine kleine gelbe Warnleuchte angebracht. Die Warnwinkebake wird sowohl auf Autobahnen als auch auf anderen Straßen zur kurzzeitigen Vorwarnung vor Fahrbahneinengungen aufgrund von Arbeitsstellen eingesetzt. Die Bake besteht aus retroreflektierendem Material und wird so aufgestellt, dass die Schrägstreifung der Bake zum Verkehr hin fällt.
Kleiner Blinkpfeil
Der kleine Blinkpfeil besteht aus einer Anordnung von gelben Warnleuchten, die dem Verkehr eine Vorankündigung der Richtungsweisung geben. Sie können einen links- oder rechtsweisenden Pfeil darstellen, oder als Kreuz aufleuchten.
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