- Leitbake
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Mit Leit- oder Warnbaken (selten auch Absperrbake genannt) wird im Straßenverkehr auf Hindernisse in der Fahrbahn und am Fahrbahnrand hingewiesen. In Deutschland sind diese nach Anlage 3 zu § 42 Abs. 3 StVO die Verkehrszeichen 605.
Zu Gefahren gehören neben Verkehrsinseln und Baustellen oftmals auch Schlaglöcher, die aufgrund der kommunalen Kassenlage nicht sofort beseitigt werden können. Im Bereich von Baumaßnahmen wird mittels Leitbaken die Verkehrsführung verdeutlicht.
Zur besseren Erkennbarkeit können die Baken mit einer Warnleuchte und einer Warnfahne kombiniert werden (Warnwinkebake). Die Baken werden so aufgestellt, dass die Schrägstreifen zur Fahrbahn hin abfallen.
Ebenso können die Baken mit Leitschwellen (Verkehrszeichen 628) oder mit Leitborden (Verkehrszeichen 629) versehen werden, so dass diese höher stehen.
Kategorien:- Verkehrszeichen
- Arbeitsstellensicherung
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