- Wasser- und Schifffahrtsdirektion West
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Wasser- und Schifffahrtsdirektion West
— WSD West —Staatliche Ebene Bund Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Gründung 1949 Hauptsitz Münster Behördenleitung Michael Wempe Anzahl der Bediensteten 1.854 Website www.wsd-west.wsv.de Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West (WSD West) ist eine Mittelbehörde und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) nachgeordnet und hat ihren Sitz in Münster in Westfalen. Zum Ende des Jahre 2005 beschäftigte sie 1.854 Mitarbeiter, davon 185 in der Verwaltung in Münster.
Die Direktionen sind für die Verwaltung der Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (Bundeswasserstraßen) und für die Regelung des Schiffsverkehrs zuständig. Die Zuständigkeit des Bundes für die Bundeswasserstraßen ergibt sich aus „Artikel 89 Grundgesetz“, wonach der Bund Eigentümer der früheren Reichswasserstraßen ist.
Der Leiter der WSD West ist Michael Wempe.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Im Zuge der Neuordnung Europas nach dem Wiener Kongress in den Jahren 1814/15 wurden die Anliegerstaaten des Rheins verpflichtet, alles was diesen betrifft in einer gemeinsamen Übereinkunft zu regeln. Dazu gehörte auch Preußen mit der Rheinprovinz. Um entsprechende Übereinkünfte zu erzielen, wurden von den Anliegerstaaten die Zentralkommission für die Rheinschiffahrt gegründet, die sich für die Unterhaltung des Rheins zuständig zeigte und den Regierungspräsidenten in Koblenz, Köln und Düsseldorf unterstand.
Im Jahre 1851 wurde die „Preußische Rheinstrombauverwaltung“ gegründet, deren erster Direktor der Regierungs- und Baurat Eduard Adolph Nobiling (1801–1882) war. Diese Verwaltung war dem Oberpräsidium der Rheinprovinz in Koblenz angegliedert und für sämtliche Regulierungs- und Unterhaltungsmassnahmen des Rheins innerhalb der gesamten Rheinprovinz zuständig.
Im Jahre 1889 begann die Geschichte der „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ mit dem Projekt zum Bau des Dortmund-Ems-Kanals. Die zu diesem Zweck ins Leben gerufene „Königliche Kanalkommission“ begann ihre Tätigkeit am 1. Juli 1889. Nach der Fertigstellung des Kanals im Jahre 1898 wurde die Kommission aufgelöst und gleichzeitig zur Verwaltung des Kanals die „Dortmund-Ems-Kanalverwaltung“ mit Sitz beim Oberpräsidenten der preußischen Provinz Westfalen in Münster gegründet. Ihm unterstand ab 1906 auch die in Essen gegründete „Königliche Kanalbaudirektion“, die für den Bau weiterer Kanäle zwischen Rhein und Dortmund-Ems-Kanal verantwortlich war. Sie sollte im Jahre 1924 wieder aufgelöst werden. Die Verwaltung der neu geschaffenen Kanäle ging an die „Dortmund-Ems-Kanalverwaltung“ in Münster.
Nach der Verabschiedung der Weimarer Verfassung im Jahre 1921 gingen die Wasserstraße in den Besitz des Reichs über. Für den Bau von Wasserstraße war seitdem die Abteilung Wasserstraßen beim Reichsverkehrsministerium zuständig. Die Verwaltung auf lokaler und mittlerer Ebene verblieb jedoch unter preußischer Kontrolle. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden sie allerdings auch unter staatlicher Kontrolle gestellt und wurden seitdem als Wasserstraßendirektion bzw. Wassenstraßenämter geführt.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs blieb die Verwaltung der westdeutschen Kanäle auch weiterhin bei der Wasserstraßendirektion in Münster. Für die Rheinstrecke wurde zusätzlich die Wasserstraßendirektion Duisburg gegründet. Den beiden Direktionen oblagen auch gemäß Artikel 89 des 1949 geschaffenen Grundgesetzes ab 1. November 1949 die Verwaltung der Westdeutschen Wasserstraßen, nachdem der Bund Eigentümer der Wasserstraßen in Deutschland wurde. Diese Situation sollte bis zum 1. Januar 1976 bestand haben, als die Schifffahrsverwaltung neu gegliedert wurde. Die beiden Schifffahrtsdirektionen Münster und Duisburg wurden aufgelöst und durch die neu gegründete Schifffahrtsdirektion West mit Sitz in Münster ersetzt, die die Aufgaben der bisherigen Direktionen übernahm.
Nachgeordnete Behörden
- Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
- Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein
- Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich
- Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine
- Wasser- und Schifffahrtsamt Meppen
Zu den WSÄ gehören regionale Außenbezirke mit Betriebsstellen, wie zum Beispiel: Schleusen und Hebewerke sowie Bauhöfe. Weiterhin gehört das Wasserstraßen-Neubauamt mit einer Fachstelle für Maschinenwesen in Datteln zur Wasser- und Schifffahrtsdirektion West.
Zuständigkeitsbereich
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West zeichnet sich für folgende Wasserverkehrsstraßen im Westen von Deutschland zuständig:
- Elisabeth-Fehn-Kanal
- Küstenkanal
- Wesel-Datteln-Kanal
- Dortmund-Ems-Kanal
- Datteln-Hamm-Kanal
- Rhein-Herne-Kanal
- Rhein von der nordrhein-westfälischen Landesgrenze bis zur niederländischen Grenze
- Schifffahrtsweg Rhein-Kleve
- Ruhr mit dem Ruhrschifffahrtskanal von der Schlossbrücke in Mülheim an der Ruhr bis zur Mündung in den Rhein
Weblinks
Direktion Nord (Kiel):
Lübeck | Tönning | Brunsbüttel | Kiel-Holtenau | Stralsund | Hamburg | CuxhavenDirektion Nordwest (Aurich):
Bremen | Bremerhaven | Wilhelmshaven | EmdenDirektion Mitte (Hannover):
Hann. Münden | Verden | Minden | Braunschweig | UelzenDirektion West (Münster):
Köln | Duisburg-Rhein | Duisburg-Meiderich | Rheine | MeppenDirektion Südwest (Mainz):
Freiburg | Mannheim | Bingen | Heidelberg | Stuttgart | Koblenz | Trier | SaarbrückenDirektion Süd (Würzburg):
Aschaffenburg | Schweinfurt | Nürnberg | RegensburgDirektion Ost (Magdeburg):
Dresden | Magdeburg | Lauenburg | Brandenburg | Eberswalde | Berlin
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