- Bedarfsorientierte Mindestsicherung
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Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist eine Sozialleistung, die am 1. September 2010 eingeführt wurde. Sie wird die bislang je nach Bundesland unterschiedlich geregelte Sozialhilfe ersetzen.
Inhaltsverzeichnis
Konzept
Nach Entwurf des Sozialministeriums soll die bedarfsorientierte Mindestsicherung in Höhe von 752,94 Euro (für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende Stand 2011) 12 mal pro Jahr ausgezahlt werden. Sie orientiert sich dabei an der Mindestpension.[1][2] Ursprünglich war eine Auszahlung 14 mal pro Jahr vorgesehen. Für Partner sind Zahlungen in Höhe von 75% vorgesehen, für Kinder wird erheblich weniger ausbezahlt.
Wie bei der Sozialhilfe basiert die bedarfsorientierte Mindestsicherung auf der Subsidiarität. Sie kommt ausschließlich jenen Personen zu, die über keine angemessenen eigenen Mittel verfügen und durch Leistungsansprüche gegenüber Dritten den eigenen Bedarf bzw. den ihrer Angehörigen nicht ausreichend decken können. Als Vermögensfreibetrag für Ersparnisse ist der fünffache Wert der monatlichen Leistung vorgesehen (€ 3.764,70 Stand 2011).
Die Mindestsicherung gliedert sich in einen Betrag zur Deckung des Lebensbedarfs und einen zur Deckung des Wohnbedarfs (= 25% des Regelsatzes). Wer in einer Eigentumswohnung lebt, bekommt keinen Wohnbedarf. Wird durch den pauschalierten Wohnbedarf der reale Wohnbedarf nicht gedeckt, so kann weiterhin Wohnbeihilfe beantragt werden.
Wer Mindestsicherung bezieht ist nun auch automatisch krankenversichert und erhält die eCard.
Die nötigen Gesetzesanpassungen haben in einigen Bundesländern zu einer verspäteten Einführung der Mindestsicherung geführt und damit zu rückwirkenden Auszahlungen.[3] Als letztes Bundesland hat Oberösterreich am 7. Juli 2011 die Mindestsicherung ins Landesrecht umgesetzt.[4]
Mindeststandard 2011 pro Monat Betrag € Alleinstehende u. Alleinerzieher/innen € 752,94 für (Ehe)Paare € 1.129,42 für jede weitere Erwachsene und unterhaltsberechtigte Person € 376,47 für Personen in einer Wohngemeinschaft ohne gegenseitige Unterhaltsansprüche € 564,71 für minderjährige Kinder mit Anspruch auf Famillienbeihilfe € 173,18 Kritik
Die Vereinten Nationen kritisierten das österreichische Modell der bedarfsorientierten Mindestsicherung, da es die subsidiär Schutzberechtigten (2007 waren es 1.600) und Staatenlosen nicht berücksichtigt. Laut EU-Richtlinie müssen anerkannte Flüchtlinge und Schutzberechtigte im Sozialbereich vollkommen gleichgestellt werden.[5] Dieses Problem ist inzwischen behoben.
Im Gegensatz zur alten Sozialhilfe wird der Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung von der Arbeitsbereitschaft der Bezieher abhängig gemacht, was auch die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen und Wiedereingliederungsmaßnahmen" des Arbeitsmarktservices umfasst sowie Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen. Die Arbeitsbereitschaft kann auch von Beziehern verlangt werden, die Kinder unter drei Jahren haben, wenn für diese Kinder die Möglichkeit einer Fremdbetreuung gegeben ist (was in Österreich durch Kindergärten und Kinderkrippen nur in den großen Städten der Fall sein dürfte). Bei Kindern über drei Jahren wird aber keine Rücksicht auf das Vorhandensein einer Kinderbetreuung genommen.
Bei Weigerung, eine vom AMS zugewiesene Arbeit anzunehmen oder an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilzunehmen, kann der Bezug des Bedarfs zur Lebenshaltung auf unbestimmte Dauer um 25% bzw. bei wiederholten Male um 50% gekürzt und bei beharrlicher Weigerung sogar komplett gestrichen werden. Einsprüchen gegen diese Kürzungen kommt keine aufschiebende Wirkung zu. Kritiker sehen so das Recht auf Lebensunterhalt gefährdet, da die Mindestsicherung die letzte Existenzsicherung im österreichischen Sozialsystem darstellt.
Die ersten drei Kinder von anspruchsberechtigten Personen erhöhen die Leistung stärker (um 134 Euro) als weitere Kinder (ab dem vierten Kind: 112 Euro), während etwa bei der Familienbeihilfe das umgekehrte Prinzip gilt (für das zweite Kind wird mehr Familienbeihilfe ausgezahlt als für das erste, usw.).
Weblinks
- „Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung”
- Bundesweite Mindestsicherung ersetzt Sozialhilfe auf oe1.orf.at
- Allgemeine Informationen des Sozialministeriums zur Mindestsicherung
- Information des Landes Burgenland
- Kärntner Mindestsicherungsgesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes
- Information des Landes Niederösterreich
- Oberösterreichisches Mindestsicherungsgesetz inklusive Erläuterungen
- Information des Landes Salzburg
- Informationen des Landes Steiermark
- Informationen der Tiroler Beratungsstelle DOWAS
- Informationen des Landes Vorarlberg
- Information des Landes Wien
- Allgemeine Information und Kritik der Armutskonferenz
- Allgemeine Information und Kritik der AKTIVEN ARBEITSLOSEN
- Kritik der AMSEL (Steiermark)
Einzelnachweise
- ↑ [http://orf.at/100316-49098/index.html Mindestsicherung beschlossen] ORF.at vom 16. März 2010. (Link nicht mehr erreichbar, Ersatzlink angegeben.)
- ↑ Mindestsicherung beschlossen ORF.at vom 7. Juli 2010.
- ↑ Mindestsicherung ab September wackelt in: derstandard.at vom 16. März 2010.
- ↑ [1] Information des Landes Oberösterreich
- ↑ http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/382563/index.do
Kategorien:- Sozialleistung (Österreich)
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- Armut
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