- Mindestsicherung
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Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist eine Sozialleistung, die nach Planungen des österreichischen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz am 1. Jänner 2010 eingeführt werden soll. Sie soll die Sozialhilfe ersetzen, die bislang je nach Bundesland unterschiedlich geregelt war.
Inhaltsverzeichnis
Konzept
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende, welcher im Jahr 2008 747 Euro brutto betragen würde. Nach Entwurf des Sozialministeriums soll die bedarfsorientierte Mindestsicherung 14 mal pro Jahr ausgezahlt werden.
Wie bei der Sozialhilfe basiert die bedarfsorientierte Mindestsicherung auf der Subsidiarität. Sie kommt ausschließlich den Personen zu, die über keine angemessenen eigenen Mittel verfügen und durch Leistungsansprüche gegenüber Dritten den eigenen Bedarf bzw. den ihrer Angehörigen nicht ausreichend decken können.
Bislang (Stand 26. August 2008) haben 8 Landeshauptmänner dem Entwurf zugestimmt.
Kritik
Die Vereinten Nationen kritisierten das österreichische Modell der bedarfsorientierten Mindestsicherung, da es die subsidär Schutzberechtigten (2007 waren es 1600) und Staatenlosen nicht berücksichtigt. Laut EU-Richtlinie müssen anerkannte Flüchtlinge und Schutzberechtigte im Sozialbereich vollkommen gleichgestellt werden.[1] Dieses Problem ist inzwischen behoben.
Im Gegensatz zur alten Sozialhilfe wird der Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung von der Arbeitsbereitschaft der Bezieher abhängig gemacht. Die Arbeitsbereitschaft kann auch von Beziehern verlangt werden, die Kinder unter drei Jahren haben, wenn für diese Kinder die Möglichkeit einer Fremdbetreuung gegeben ist (was in Österreich durch Kindergärten und Kinderkrippen in der Regel der Fall ist).
Die ersten drei Kinder von anspruchsberechtigten Personen erhöhen die Leistung stärker als weitere Kinder, während etwa bei der Familienbeihilfe das umgekehrte Prinzip gilt (für das zweite Kind wird mehr Familienbeihilfe ausgezahlt als für das erste, usw.).
Weblinks
- „Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung”
- Bundesweite Mindestsicherung ersetzt Sozialhilfe auf oe1.orf.at
Einzelnachweise
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