- Grundsicherung
-
Als Grund- oder Mindestsicherung werden bedarfsorientierte und bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes bezeichnet. Hervorgegangen sind diese Leistungen aus der Armenhilfe bzw. -fürsorge.
Inhaltsverzeichnis
Grundsicherung in Deutschland
Als Grundsicherung wird in Deutschland eine aus Steuergeldern finanzierte Sozialleistung bezeichnet, die dem Sozialversicherungssystem (u. a. Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) gegenübersteht. Im Sozialgesetzbuch besteht eine Unterteilung in Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII sowie Arbeitslosenunterstützung und -förderung nach dem SGB II.
Dementsprechend gibt es die Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe (SGB XII):
sowie die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II):
- Arbeitslosengeld II (Alg II) und dazugehörend für Nichterwerbstätige (Kinder, Partner) das
- Sozialgeld.
Die letztgenannten beiden Leistungen werden umgangssprachlich – wenn auch nicht korrekt und auch mit abwertender Tendenz – als „Hartz IV“ bezeichnet. In vielen Fällen wird diese Bezeichnung auch nur im Sinne von Alg II verwendet bzw. allein mit dieser Leistung gleichgesetzt.
Des Weiteren steht der Begriff für in der politischen Diskussion stehende Modelle:
- Kindergrundsicherung (bedarfsabhängig oder aber bedingungslos) als eine mögliche Form des Familienleistungsausgleichs für Kinder.
Mindestsicherungssysteme in Europa
Grund- bzw. Mindestsicherungssysteme zur Vermeidung von Armut bestehen in den meisten europäischen Staaten. Alle EU-Bürger erhalten bei Zuzug in ein anderes EU-Land Grundsicherungsleistungen zu den Bedingungen des jeweiligen anderen Staates; daher können beispielsweise deutsche „Hartz-IV“-Leistungen nicht ins Ausland transferiert werden. Auch neben einer allgemeinen und existenzsichernden Grundrente (Bsp.: die schwedische „Volksrente“, ab 1999 Garantierente) sind zur Armutsvermeidung Sozialhilfeleistungen erforderlich, da bestimmte Personengruppen (u. a. Migranten) andernfalls keine existenzsichernden Leistungen erhalten würden. Die Leistungen umfassen allgemein ein soziokulturelles Existenzminimum. Eine Mindestsicherung könnte jedoch auch höhere Leistungen – die beispielsweise einen niedrigen individuellen Lebensstandard berücksichtigen – umfassen.
- In Österreich wurde die bedarfsorientierte Mindestsicherung als Ersatz für die auf Länderebene organisierte Sozialhilfe ab 1. September 2010 eingeführt. Arbeitslose erhalten aber nach wie vor im Anschluss an das befristete Arbeitslosengeld eine als Versicherungsleistung konzipierte Notstandshilfe, die einen individuellen Lebensstandard auf niedrigem Niveau ermöglicht. Diese kann abhängig von deren Höhe durch die bedarfsorientierte Mindestsicherung ergänzt werden.
- Frankreich hat 2009 die Sozialhilfe Revenu minimum d’insertion (RMI) durch die neue Mindestsicherung Revenu de solidarité active (RSA) ersetzt.
- In der Schweiz gibt es kantonale Regelungen mit stark unterschiedlichen Leistungen, siehe Sozialhilfe (Schweiz).
- Als einziges EU-Mitgliedsland ohne allgemeine bedarfsorientierte Mindestsicherung nennt die europäische Missoc-Statistik[1] Griechenland.
Vergleiche
- Bürgergeld
- Bedingungsloses Grundeinkommen als Modell einer Transferleistung für alle Bürger ohne Gegenleistung
- Regelsatzverordnung
- Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
Einzelnachweise
Wikimedia Foundation.