Wetterauische Grafenbank

Wetterauische Grafenbank

Der Wetterauer Grafenverein war ein Zusammenschluss gräflicher Häuser mit dem ungefähren geografischen Zentrum in der Wetterau. Er entstand in der frühen Neuzeit und bestand formal bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen

Der Raum der Wetterau war bis in staufische Zeit und danach einerseits geprägt von königlichen Rechten und Besitz, andererseits von einer Vielzahl entstehender kleinräumiger gräflicher, ritterschaftlicher und städtischer Territorien.

Mit dem Ende der Staufer im Reich und mit dem Aussterben der Münzenberger 1255 traten die unterschiedlichen politischen Kräfte der Wetterau deutlicher hervor, vor allem die großen Familien derer von Hanau, Eppstein, Falkenstein und Isenburg-Büdingen. Daneben bestanden die Friedberger Burgmannschaft und die sich vielfach als Ganerben konstituierenden niederadeligen Verbände, die Freigerichte (insbesondere Kaichen) und die Städte Friedberg, Frankfurt, Wetzlar und Gelnhausen. Wegen einer fehlenden Hegemoniemacht, der Lage des Gebiets zunächst im Spannungsfeld zwischen der Landgrafschaft Hessen und dem Erzbistum Mainz und später in dem Bereich, auf den sich hessische Hegemoniebestrebungen bezogen, konnte das Königtum seinen gestaltenden Einfluss als Bündnispartner der Wetterauer Grafen lange erhalten. Dem dienten auch die bis 1419 nachweisbaren Landvögte, die in der Regel aus den führenden Familien der Region stammten, ihre Stellung aber auch nutzten, um eigene territoriale Interessen durchzusetzen, deren „Zuständigkeitsbereich“ aber südlich und westlich weiter ausgriff als der spätere Wetterauer Grafenverein.

Die spätmittelalterliche Landfriedenspolitik führte seit 1422 zu zunächst gemischtständischen Einungen von Rittern, Herren und Grafen der Wetterau. Diese Einungen stifteten regionale Identität, die selbst bei zunehmender sozialer Abgrenzung der Stände Bestand hatte. Vier stabilisierende Elemente lassen sich so im Übergang von Mittelalter zu Neuzeit in der Wetterau ausmachen:

Geschichte

Anfänge

Der Wetterauer Grafenverein entstand zu Beginn des 16. Jahrhunderts als Nachfolgeorganisation der Landvogtei und der Landfriedenseinungen. Obwohl damit erstmals alle Grafen und Herren im Raum zwischen Rhein und Vogelsberg, Main und Rothaargebirge versuchten, eine gemeinsame politische Organisation zu schaffen, blieb deren Randbereich – sowohl territorial als auch hinsichtlich der Zuständigkeiten – verschwommen. Weder der verfassungsrechtliche Status des Zusammenschlusses noch die Grenzen der einzelnen Herrschaftsbereiche waren exakt festgelegt. Die Niederadeligen wurden – soweit sie nicht in den Grafenstand aufstiegen – schnell aus der Korporation herausgedrängt.

Spätestens um 1525 kristallisierte sich eine weithin geschlossene Region gräflicher Territorien in Wetterau und Westerwald heraus. Alle Mitglieder erreichten den Status der Reichsunmittelbarkeit, Sayn-Wittgenstein und Waldeck allerdings erst vergleichsweise spät, da lange unklar war, ob sie nicht die Landgrafschaft Hessen als Vormacht anerkennen mussten. Die hessischen Landgrafen versuchten, die Bildung des Wetterauer Grafenvereins zu hindern, da dieser mehr oder weniger im Bereich des von ihnen angestrebten Hegemoniebereichs entstand.

Im Innern stießen die Grafen, die seit der Mitte des 16. Jahrhunderts den Ausbau ihrer Territorien zu mehr Staatlichkeit anstrebten, überall an die Grenzen des politisch Machbaren. Die geringe Größe der eigenen Herrschaftsbereiche, Geleits- und Zollrechte benachbarter Fürsten, Lehnsabhängigkeiten und der im Vergleich zu Fürsten niedere ständische Status stellten unüberwindliche Schwellen dar, um aus den gräflichen Herrschaftsbereichen vollwertige Staaten zu formen. Da der gräfliche territoriale Staat so ein unerfüllter Traum blieb, sollte der Wetterauer Grafenverein die Defizite durch gemeinsames Auftreten ausgleichen. Er ermöglichte die schnelle Regulierung internen Streits und ein koordiniertes Vorgehen gegen auswärtige, gegen die gräfliche Obrigkeit gerichtete Eingriffe Dritter. Der Verbund stiftete und erhielt einen einheitlichen Rechts-, Polizey-, Münz- und Wirtschaftsraum. Die dazu erlassenen Ordnungen des Grafenvereins wurden durch die Grafen in ihren Grafschaften im eigenen Namen verkündet (ebenso wie die auf Grafen-, Reichs- oder Kreistagen beschlossenen Regelungen). Das war ein wichtiger Ausdruck der obrigkeitlichen Rechte des einzelnen Grafen im eigenen Territorium, denn Friedenssicherung war ein Ausweis landesherrlicher Macht.

Erste Phase: 1525 – 1575

Der Wetterauer Grafenverein behauptete sich im 16. Jahrhundert angesichts der Territorienbildung der Landgrafen von Hessen als wichtigste Ordnungskraft in der Wetterau. Dies geschah zunächst in enger Bindung an die Habsburger (auch bei allen nach 1517 auftretenden konfessionellen Unterschieden)

Reformation

In der Reformation nutzten die Grafen den reformatorischen Ansatz zunächst, um Geistliche zu besteuern. Erst in den dreißiger Jahren wurden die entstehenden Landeskirchen mit Hilfe einzelner Kirchenordnungen neu strukturiert. Und erst unmittelbar vor dem Schmalkaldischen Krieg gab der Wetterauer Grafenverein seinen konfessionsneutralen Kurs zu Gunsten eines deutlichen Bekenntnisses für die Augsburger Konfession auf.

Die Kriegsvorbereitungen Kaiser Karls V. zwangen die Grafen, sich wenigstens verbal der vermeintlich stärkeren evangelischen Gruppierung anzuschließen, denn Landgraf Philipp von Hessen, der eigentliche Gegenspieler des Kaisers, war ihr unmittelbarer Nachbar. Während des Krieges blieben die Grafen neutral und zögerten 1547 sehr lange, bevor sie sich zu Unterstützung des siegreichen Kaisers entschlossen. Dessen Bundespläne lehnten sie ab und das Augsburger Interim vollzogen sie - wie fast alle evangelischen Stände - nur formal und hinderten in der Praxis seine Umsetzung.

Zweite Phase: zwischen 1575 und dem Dreißigjährigen Krieg

Etwa 50 Jahre nach dem Entstehen des Wetterauer Grafenvereins wurde dieser in der Mitte der siebziger Jahre des 16. Jahrhunderts grundlegend reformiert. Ein Korrespondenzvertrag legte fest, dass die Grafen einen der ihren zum "Ausschreibenden" wählten, der die Funktion eines Sprechers und Repräsentanten des Vereins wahrnahm. Er bestimmte Termin und Ort der Versammlungen und legte die Tagesordnung fest. Dadurch bestimmte er Entscheidungen wesentlich vor, denn Delegierte der Grafen konnten nur zu den vom Ausschreibenden vorher übermittelten Punkten instruiert werden.

Zweite Reformation

Für die Nachfolger Karls V., die sich auf die Türkenabwehr im Osten konzentrierten, spielten die Wetterauer Grafen keine große politische Rolle mehr. Ab dem Reichstag zu Augsburg von 1566 orientierten sich die Grafen daher mehr und mehr in Richtung einer regionalen Vormacht, der Kurpfalz, um das Gegengewicht gegen Hessen weiter zu gewährleisten. Dies galt auch regionspolitisch. Die Pfalz war reformiert, die Grafen wurden es in den folgenden Jahren auch – zumal deren führende Köpfe am Heidelberger Hof Spitzenpositionen einnahmen. Sie gewannen dadurch wieder an Bedeutung, da sie offen den Augsburger Regionsfrieden, der ja nur Lutheraner und Römisch-Katholische berücksichtigte, offen infrage stellten. Innenpolitisch war diese Zweite Reformation für die Grafen interessant, weil der neue, reformierte Klerus, im Gegensatz zu den lutherischen Pfarrern, keinen Rückhalt in der Bevölkerung hatte und damit völlig vom Landesherren abhängig war. Gleichwohl konnte der Konfessionswechsel der Untertanen auf dem Grundsatz „cuius regio, eius religio“ relativ problemlos durchgesetzt werden.

Auf der anderen Seite gingen mit dem Aussterben der Grafen von Königstein und der Grafen von Rieneck deren Gebiete weitgehend an das Erzbistum Mainz verloren. Weiter wurde eine Reihe von Grafenhäusern dadurch geschwächt, dass ihnen nach der Reformation der Zugang zu geistlichen Pfründen verwehrt war und sie zur Versorgung nachgeborener Söhne Landesteilungen durchführen mussten. Dies erschütterte das Sozialsystem der Grafenfamilien und konnte nur zum Teil dadurch ausgeglichen werden, dass für nachgeborene Söhne Gouverneurs- oder Militärstellen aufgetan werden konnten.

Die Versuche, das politische System des Reiches umzukrempeln, evangelisch zu bleiben und wieder an geistliche Pfründe zu gelangen, schlug gänzlich fehlt. Sowohl bei ihrer Unterstützung des Reformationsversuchs des Kölner Erzbischofs Gebhard I. von Waldburg, bei dem Versuch die Generalstaaten für ihre politischen Ziele einzuspannen als auch im Straßburger Kapitelstreit erlitten die Grafen herbe Niederlagen. Andererseits war der Wetterauer Grafenverein so konsolidiert, dass er, als 1605 mit der Grafschaft Nassau-Wiesbaden das Territorium eines Dritten Mitglieds des Grafenvereins an das Erzbistum Mainz zu fallen drohte, die Drohung mit einer Mobilisierung der „Landesdefension“ ausreichte, den Erzbischof von seinem Annexionsversuch abzuhalten.

Die engere Anbindung an die Kurpfalz bedeutete aber für die Grafschaft auch, dass sie nach dem Abenteuer des Kurfürsten Friedrich V. als Winterkönig von Böhmen unmittelbar in die Wirren des Dreißigjährigen Krieges hineingezogen wurden. Die gräflichen Territorien waren zu klein, um sich wirksam wehren zu können. Die Miliz aus ausgewählten, zweckdienlich ausgerüsteten und bewaffneten Untertanen war den nun vorherrschenden Söldnerheeren völlig unterlegen. Heerstraßen führten mitten durch die Wetterau. So bekamen die gräflichen Ländchen die volle Wucht der Kriegsereignisse ab. Sie waren am Ende des Krieges so ausgeblutet, dass sogar die beiden Wetterauer Gesandten auf dem Friedenskongress von Münster und Osnabrück wegen Geldmangel abgezogen werden mussten. Gleichwohl erreichten die Grafen ihre wichtigsten Ziele: Alle Mitglieder des Wetterauer Grafenvereins erhielten ihren Besitz weitgehend zurück und das reformierte Bekenntnis wurde reichsrechtlich anerkannt. Auch der Regensburger Reichstag konnte zunächst nicht beschickt werden, was andere Grafen nutzten, sich der Wetterauer Kuriatsstimme bemächtigten.

Spätzeit

Die Vielschichtigkeit der Herrschaft in der Wetterau erhielt sich – trotz des Bedeutungsverlustes des Grafenvereins im 17. Jahrhundert – mit einigen Wandlungen bis zur Mediatisierung am Ende des alten Reiches. Formal wurde der Wetterauer Grafenverein 1652 erneuert. Er befasste sich fortan hauptsächlich mit der Vertretung im Reichstag, bildete aber auch weiter ein gemeinsames Forum für Rechts-, Polizey- und Wirtschaftsangelegenheiten, die sich im Rahmen der einzelnen kleinen Grafschaft nicht Erfolg versprechend umsetzen ließen.

Mit den neu gefürsteten Nassauern verlor er aber sein langjähriges Zentrum und die Westerwälder Grafen fielen aus, da sie fortan zum neu gebildeten Westfälischen Grafenverein zählten.

Die Wetterauer Kuriatsstimme auf dem Reichstag konnte nicht gänzlich zurück gewonnen werden. Einige sächsische und evangelische Grafen aus anderen Gebieten des Reiches blieben daran beteiligt.

Wichtiger Einschnitt war der Eintritt des Landgrafen von Hessen, des ursprünglichen Gegners, in den Grafenverein, als er nach dem Tod des letzten Grafen aus dem Haus Hanau, Johann Reinhard III., 1736 dessen Erbe in der Grafschaft Hanau-Münzenberg antrat.

So verlor der Wetterauer Grafenverein nach dem Dreißigjährigen Krieg zusehends seine regionale Identität. Mit der Mediatisierung am Ende des alten Reiches fielen weite Teile der Wetterau an das Großherzogtum Hessen-Darmstadt und bildeten später dessen Provinz Oberhessen.

Verfassung

Im Wetterauer Grafenverein waren etwa 20 gräfliche Linien vertreten. Dazu zählten:

Im Laufe der Zeit nahm der ursprüngliche Charakter der Grafentage als Versammlung der regierenden Grafen ab. Die Sitzungen wurden zunehmend mit sachkompetenten Räten beschickt, was die Arbeit professionalisierte. Insbesondere die Außenvertretung der Korporation wurde eine Domäne erfahrener Juristen. Aber auch für die interne Entscheidungsfindung und Organisation des Grafenvereins spielten sie seit Mitte des 16. Jahrhunderts eine zentrale Rolle. Seit 1576 nahmen schließlich drei Räte aus dem Personalbestand einzelner Mitglieder gegen einen festen Sold „nebenamtlich“ die Aufgaben einer zentralen Kanzlei wahr. Der Versuch, in Friedberg eine solche Kanzlei auch örtlich verankert einzurichten, scheiterte jedoch – wie so viele Projekte des Vereins – an mangelnder Zahlungsmoral der Mitglieder. Diese ließ sich auch nicht beheben, da die Korporation gegenüber ihren Mitgliedern keine einsetzbaren und wirksamen Zwangsmittel in der Hand hielt. Die Höhe der von den einzelnen Mitgliedern zu zahlenden Umlage für die Geschäftskosten und für Projekte führte immer wieder zu Streit, begründet wohl auch in extrem unterschiedlichem Zuschnitt und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der einzelnen Grafschaften.

Die meisten Mitglieder gehörten zum Oberrheinischen, einige allerdings auch zum Westfälischen Kreis.

Politik nach Innen

Die Korporation der Grafen konzentrierte sich nach Innen auf die Wahrung des Friedens, nach heutiger Terminologie: auf die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung und auf gemeinsame Rechts- und Wirtschaftspolitik.

Einsatzraum für das militärische Landesaufgebot, später die „Landesdefensionstruppen“, war immer das Gesamtgebiet des Grafenvereins.

Reichs- und Außenpolitik

Die Korporation der Grafen war weiter wichtig, um fremde Eingriffe in ihrem Einflussbereich auszuschalten, notfalls auch durch die militärische Abwehr von Angriffen.

Bei allen gemeinsamen Aktionen im Rahmen der Außenvertretung der Wetterauer Grafen galt, dass ihr Status als individuelle Obrigkeit in ihrem eigenen Territorium möglichst wenig beeinträchtigt werden durfte. Nur gemeinsam wahrnehmbare Positionen in den reichsständischen Gremien erwiesen sich jedoch als einigendes Moment zwischen den Korporationsmitgliedern. Dabei war der Reichstag das mit Abstand wichtigste Forum, um Vorstellungen und Ziele gegenüber den anderen Mächten zu verdeutlichen, auch wenn der direkte Einfluss auf die Entscheidungsfindung gering blieb, obwohl der Wetterauer Grafenverein im Reichsfürstenrat des Reichstags eine Kuriatsstimme sowie als Korporation die Reichsstandschaft erlangte. Aber die bloße Anwesenheit der Grafen auf den Reichstagen sicherte ihnen ein Mindestmaß an Information und ermöglichte es, unliebsamen Entwicklungen frühzeitig gegenzusteuern. Zudem dokumentierte ihre Kuriatsstimme auf dem Reichstag ihren Anspruch auf prinzipielle Gleichrangigkeit mit den Fürsten. Die frühzeitige Integration der Wetterauer Grafen als Korporation in dem sich formierenden Reichstag als dem zentralen Forum des sich zunehmend territorial organisierenden Reichs war mithin die größte Barriere gegenüber den fürstlichen Mediatisierungsversuchen.

Die weitgehende Identität zwischen der Korporation als Inhaber der Wetterauer Kuriatsstimme und der Grafen der Wetterauer Region verflüchtigte sich allerdings am Ende des Dreißigjährigen Krieges. Da die Wetterauer 1640/41 keine eigene Delegation zum Regensburger Reichstag gesandt hatten, waren dort auch Grafen an ihrem Votum beteiligt worden, die bisher nie oder nur sporadisch an den Beratungen des Wetterauer Grafenvereins teilgenommen hatten. Dieser Vorgang konnte bis zum Ende des Reiches nicht mehr gänzlich rückgängig gemacht werden. Während die Reichstagsstimme unstrittig war, gelang es den Grafen nicht, an den Deputationstagen oder an der Präsentation der Beisitzer des Reichskammergerichts beteiligt zu werden. Auch auf den Kreistagen, in denen jeder Graf eine eigene Stimme besaß, blieb der Einfluss des Wetterauer Grafenvereins gering.

Bewertung

Die Zwitterstellung des Wetterauer Grafenvereins zwischen Korporation und Interessen der Einzelmitglieder hat in der wissenschaftlichen Diskussion dazu geführt, ihn sogar als „kooperativ organisierten Staat“ zu bewerten. Das aber ist vermutlich überzogen. Die Attribute, die einen Staat ausmachen, waren denn doch nicht stark genug ausgeprägt. Der Verband wirkte allerdings nach außen stark genug, um nach innen – dort allerdings auf der Ebene der einzelnen Grafschaften – ausreichend Freiraum zu schaffen, um diese nach fürstlichem Vorbild zu konsolidieren und intensivierte frühstaatliche Eingriffe in die Freiheiten der Untertanen abzusichern, denn dabei mussten die Grafen mit sehr starkem Widerstand im Innern rechnen. Verzichteten sie aber auf diese Anpassung an die sich ausbildende territoriale Struktur des Reiches, fielen sie hoffnungslos hinter die Fürsten zurück und erhöhten das Risiko, von diesen mediatisiert zu werden.

Der Grafenverein musste sich also nach außen „staatlich“ geben, konnte und durfte sich aber in diese Richtung nicht weiter entwickeln, weil das die Obrigkeitsrechte seiner Mitglieder beeinträchtigt hätte.

Literatur

Georg Schmidt, Der Wetterauer Grafenverein = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 52, Marburg 1989. ISBN 3-7708-0928-9

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