- Kuriatstimme
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Als Kuriatstimme (lat. curia – Kurie, Versammlung) bezeichnet man die Stimme, die von einer Kurie auf dem Reichstag oder bei Landtagen nur geschlossen abgegeben werden konnte.
Die einfachen Prälaten, eingeteilt in eine rheinische und schwäbische Prälatenbank, hatten z. B. auf den Reichstagen im Heiligen Römischen Reich nur zwei Kuriatstimmen. Auch die Grafen und die nach 1582 gefürsteten Grafen hatten im Reichsfürstenrat nur vier Kuriatstimmen, aufgeteilt in eine fränkische, schwäbische, westfälische und wetterauische Grafenbank.
In der Bundesversammlung des Deutschen Bundes wurden die kleineren Bundesstaaten und die freien Städte bei Abstimmungen im Engeren Rat ebenfalls zu mehreren Gesamtstimmen, die nur als Kuriatstimme abgegeben werden konnten, zusammengefasst.
Der Gegensatz ist die Virilstimme.
Literatur
- Konrad Fuchs, Heribert Raab: Wörterbuch Geschichte. 13. Auflage. DTV, München 2002, ISBN 3-423-03364-9
- Eintrag Kuriatstimme, in: Deutsches Rechtswörterbuch, Bd. VIII. Böhlau, Weimar 1991, ISBN 3-7400-0005-8 (Online-Ausgabe)
Kategorien:- Recht (Deutscher Bund)
- Wahlverfahren
- Funktionsweise Reichstag (HRR)
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