Widerruf — (Revocatio), die Erklärung, daß man von einer bestimmten, vorher abgegebenen Äußerung (Behauptung, Zusage, Mitteilung etc.) abstehe. Er ist ein erzwungener, wenn man durch äußere Mittel dazu genötigt, ein freiwilliger, wenn er bloß aus innern… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Widerruf — (Revocatio), die Erklärung, daß man von demjenigen wiederum abgehe, was man früher gesagt hat. Der W. ist entweder ein freiwilliger, wenn derselbe aus eigenen, inneren Motiven des Widerrufenden hervorgeht; od. ein erzwungener, d.h. durch äußere… … Pierer's Universal-Lexikon
Widerruf — Widerruf, 1) eines Rechtsgeschäftes, Schenkung, Testament, Eheversprechen; 2) einer Ehrenbeleidigung, freiwillig od. zufolge Urtheil; 3) der Aussagen und Geständnisse im Strafproceß, wobei aber sorgfältig die Glaubwürdigkeit der frühern od.… … Herders Conversations-Lexikon
Widerruf — ↑Dementi, ↑Revokation … Das große Fremdwörterbuch
Widerruf — Widerrufung; Gegenerklärung; Rückzug; Abbestellung; Aufhebung; Beendigung; Zurücknahme; Erlass; Auflösung * * * Wi|der|ruf [ vi:dɐru:f], der; [e]s, e: Zurücknahme einer Aussage, Erlaubnis … Universal-Lexikon
Widerruf — Dementi, Widerrufung, Zurücknahme; (bildungsspr.): Revokation. • Widerruf auf Widerruf bis auf Weiteres, vorläufig; (schweiz.): auf Zusehen hin; (ugs.): erst mal. * * * Widerruf,der:1.〈dasZurücknehmeneinerErklärung〉Zurücknahme·Dementi·Revokation·G… … Das Wörterbuch der Synonyme
Widerruf — der Widerruf, e (Mittelstufe) das Rückgängigmachen einer Erlaubnis oder eines Vertrags Beispiel: Diese Genehmigung ist bis auf Widerruf gültig … Extremes Deutsch
Widerruf — Wi̲·der·ruf der; eine Erklärung, dass das, was man behauptet, erlaubt oder versprochen hat, nicht mehr gültig ist || ID bis auf Widerruf gestattet so lange erlaubt, bis das Gegenteil bekannt gemacht wird || hierzu wi̲·der·ruf·lich Adj … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Widerruf — I. Handelsrecht:Einseitige, formfreie empfangsbedürftige ⇡ Willenserklärung, gerichtet auf Aufhebung eines Rechtsverhältnisses oder Beendigung einer Rechtswirkung: (1) W. der Vollmacht jederzeit zulässig, sofern nicht abweichende Vereinbarung… … Lexikon der Economics
Widerruf — wider, wieder: Das gemeingerm. Wort (Präposition, Adverb) mhd. wider, ahd. widar‹i›, got. wiÞra, aengl. wiđer, aisl. viđr geht auf einen idg. Komparativ *u̯i t‹e›ro »mehr auseinander, weiter weg« zurück, vgl. aind. vítaram »weiter, ferner«, wohl… … Das Herkunftswörterbuch