Befund (Medizin)

Befund (Medizin)

Als Befund wird die Gesamtheit der durch einen Arzt erhobenen körperlichen und psychischen Erscheinungen eines Patienten bezeichnet. Im Befundbericht beziehen sich die Befunde immer auf den Untersuchungszeitpunkt. Der Status praesens bezeichnet den gegenwärtigen Zustand des Kranken. Der Befundbericht setzt sich zusammen aus den Ergebnissen der körperlichen Untersuchung durch Sinne und einfache Hilfsmittel des Arztes, welche den sogenannten klinischen Befund bilden, sowie gegebenenfalls den Ergebnissen weiterer medizinischer Untersuchungen mittels gerätegestützter Verfahren. Da der Befund sich auf vom Arzt festgestellte, intersubjektive Erscheinungen bezieht, wird er von der Anamnese als Summe der subjektiven Angaben des Patienten abgegrenzt.

Bei der Dokumentation des Befundes kann unterschieden werden zwischen:

  1. quantitativen Aussagen, wie z. B. „der Cholesterinwert beträgt 220 mg/dl“
  2. qualitativen Aussagen, wie z. B. „das Bewusstsein ist getrübt“

Aus einer gewonnenen Befundkonstellation kann der Arzt seine Diagnose ableiten, wodurch er dem Patienten eine Krankheitsentität zuschreibt. Befunde, die nicht durch die diagnostizierte Erkrankung erklärt werden können, werden als Nebenbefunde bezeichnet, welche ihrerseits Symptome weiterer Krankheiten darstellen können.

Obwohl im alltäglichen Sprachgebrauch häufig nicht klar unterschieden wird, sind Befund und Symptom durchaus voneinander abgrenzbar: Während der Ausdruck Befund den empirischen Charakter (das gefunden werden können) erfasster Merkmale hervorhebt, betont Symptom den Zeichencharakter eines Merkmals als Hinweis auf eine Erkrankung.

Im Gegensatz zu weit verbreiteter Ansicht gibt es nur sehr selten eine Befundänderung (da käme beispielsweise Vergilbung in Betracht), sondern sehr viel häufiger eine Änderung zum Vorbefund, anders gesagt, bei einer neuerlichen Untersuchung wird ein anderer Befund erhoben, als bei einer vorhergehenden Untersuchung.

Die Erstellung und Dokumentation eines Befundes gehört zu den wesentlichen ärztlichen Berufspflichten.


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