Anamnese

Anamnese

Die Anamnese (von griechisch ἀνάμνησις, anámnēsis, „Erinnerung“) ist das Ergebnis einer Erhebung im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit. Die Anamnese fasst die Leidensgeschichte eines Patienten aus seiner persönlichen Erfahrung zusammen, die Aufzeichnung besorgt der behandelnde Arzt.

Im Rahmen der ärztlichen Sorgfaltspflicht ist zusammen mit einer sorgfältigen Erhebung der Anamnese eine Diagnose möglich, die Voraussetzung einer sachgerechten Therapie werden kann. Die Anamnese wird im Regelfall vor oder spätestens bei der medizinischen Untersuchung erhoben oder ist Teil der Untersuchung, beispielsweise zur Erstellung eines psychopathologischen Befundes.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Der Inhalt einer Anamnese entspricht der momentanen Erinnerung, die Erhebung ist immer situationsabhängig, der grundsätzliche Ablauf ist aber häufig gleich:

  • Es wird nach aktuellen und vergangenen körperlichen Beschwerden gefragt sowie nach bisherigen Behandlungen und nach der Einnahme von Medikamenten. Informationen über körperliche Belastungen während der Arbeit oder in der Freizeit, Ernährungsgewohnheiten oder Auslandsaufenthalte sollen ebenfalls Hinweise auf Ursachen von Gesundheitsstörungen liefern.
  • Weitere Teile der Anamnese sind Fragen nach dem psychischen Befinden und nach der sozialen Position des Patienten.

Formen

Eigenanamnese

Die Eigenanamnese ist das Ergebnis der Befragung des Patienten.

biografische Anamnese

Die biographische Anamnese umfasst darüber hinaus die gesamte Lebensgeschichte des Patienten. Eine sorgfältige Erhebung schließt biologische, psychische und soziale Fragen ein. Die Informationen, die dabei gewonnen werden, erlauben oftmals Rückschlüsse auf Risikofaktoren und kausale Zusammenhänge.

Fremdanamnese

Die Fremdanamnese entsteht aus der Befragung von Personen aus dem Umfeld des Patienten. Sie kann wichtige Zusatzinformationen zutage fördern, da Außenstehenden Dinge auffallen, die der Patient selbst nicht wahrnehmen kann oder will. Bei Personen, die sich nicht ausreichend verständigen können, ist sie oft einziges Mittel, um Informationen zur Krankengeschichte zu erhalten. Von Bedeutung ist die Fremdanamnese zudem im Hinblick auf Informationen, die der Patient selbst nicht bieten kann, weil sie beispielsweise nur während des Schlafs auftreten.

Familienanamnese

Die Familienanamnese ist Teil der Eigen- oder Fremdanamnese. Informationen über die Verwandten eines Patienten können Aufschlüsse über Erbkrankheiten und Anfälligkeiten für bestimmte Erkrankungen bieten. Dies gilt beispielsweise für das gehäufte Auftreten von Tumoren, Allergien, Infektionskrankheiten, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder psychischen Störungen.

Sozialanamnese

Mit der Sozialanamnese soll die soziale Position des Patienten erfasst werden. Gefragt wird unter anderem nach dem Familienstatus, dem Beruf sowie nach der Religionszugehörigkeit.

Anamnese im Rettungsdienst

Auch im Rettungsdienst gehört eine umfassende Anamnese zur Arbeit am Patienten. Weit verbreitet ist im präklinischen Bereich die sogenannte „SAMPLE-Eselsbrücke“:

S Symptome, Schmerzen

Beginn der Beschwerden / Schmerzen, Lokalisation, Verlauf / Dauer, Einflüsse, die zur Verschlimmerung / Verschlechterung führen, Art / Qualität der Schmerzen, Ausprägung / Stärke

A Allergien

ggf. Allergiepass vorhanden, wichtig vor der Gabe von Notfallmedikamenten!

M Medikamente

Dauermedikation → Rückschluss auf Grunderkrankung, Ausschluss von Komplikationen mit Notfallmedikamenten

P Patientenvorgeschichte

Vorerkrankungen (z.B. Bluthochdruck, Diabetes Mellitus, Herzrhythmusstörungen, etc.) Ggf. liegt Patientenausweis vor (z.B. bei Schrittmacherpatienten)

L Letzte ... Mahlzeit, Stuhlgang, Abfuhr, Regel, KH-Aufenthalt etc.

Was? Wie viel? Fest? Flüssig?

E Ereignis - Was ist neu? Was ist passiert? etc.

Ereignisse, die zum Notfall / Unfall geführt haben, z.B. Unfallmechanismus oder Tätigkeit kurz vor Eintritt von Beschwerden, Begleitumstände

Geschichte der Erhebung einer Anamnese

Im Corpus Hippocraticum kommt der Begriff Anamnese[1] nicht vor. Der hippokratische Arzt befragt den Patienten nicht systematisch, sondern nur sporadisch; die Krankengeschichte dient nicht der Diagnose, sondern der Prognose. Das erste Werk, das sich ausschließlich mit der Befragung des Kranken befasst, stammt von Rufus von Ephesos.[2]

Im Mittelalter spielt die Anamnese keine Rolle als Mittel zum Stellen einer Diagnose oder Prognose[3]. Erst Rhazes verwendet den Begriff wieder wie Rufus. Er beklagt, dass Ärzte Kenntnisse benutzen, die sie von Dritten über den Patienten erlangt hätten, um ihn mit vermeintlicher ärztlicher Erkenntnis zu verblüffen[4]. Erst Montanus fordert, der Arzt müsse „...mit dem Kranken selbst sprechen“, um alles zu erfahren „was für die Erkennung der Krankheit wichtig ist“. Damit wird erstmals die Anamnese mit der Diagnose verknüpft.

Das Erheben der Krankheits- und Krankengeschichte wird im 17. und 18. Jahrhundert zu einem festen und geforderten Bestandteil der Diagnose. Capivaccio[5] und Possevinus schreiben erste Monographien, mit denen die Anamnese zur gezielten Anamnese wird.

Boerhaave stellt in seinen Krankengeschichten die chronologisch geordnete biographische Anamnese vor den Untersuchungsbefund.[6] Für Stahl und seine Anhänger ist die Anamnese eine Art Beichte, da „der Mensch für seine Sünden irgendwann krank wird“. Die Anamnese wird im ausgehenden Barock der Pathologie zugeordnet. Unwichtig ist, ob die Vorgeschichte durch Fragen oder anamnestische Zeichen und Symptome erkannt wird.[7] In Diderots Encyclopédie gehören die anamnestischen Zeichen zur Semiotik, gleichrangig mit den diagnostischen und prognostischen Zeichen.[8] Deutsche Abhandlungen zur Praktik des „Krankenexamens“ aus dem Zeitalter der Aufklärung verbinden Anamnese, kathartische Selbstdarstellung des Patienten und den aktuellen Status des Patienten.[9]

Schoenlein und Wunderlich fordern im Gegensatz dazu, die subjektive Anamnese vom objektiven Befund zu trennen; dem Befund wird Priorität für die Diagnose zugewiesen.

Siehe auch

Literatur

Jürgen Dahmer: Anamnese und Befund: Die symptomorientierte Patientenuntersuchung als Grundlage klinischer Diagnostik, 10. Aufl., G. Thieme Verlag, Stuttgart, New York 2006, ISBN 978-3-13-455810-4

Einzelnachweise

  1. Robert Herrlinger: Anamnese, in Ritter (Hrsg.), Historisches Wörterbuch der Philosophie, Stuttgart/Basel 1971, Band 1, S. 262f.
  2. ιατρικἁ εροτἐματα, hg. Gärtner, bes. §2, S. 25. Zitiert nach Herrlinger
  3. O. Temkin: Studien zum „Sinn“-Begriff in der Med. Kyklos, Jb Inst. Gesch. Med. Leipzig 2 (1929) 48f. Zitiert nach Herrlinger
  4. J. Steudel: Zur Gesch. der A. Ciba Symp. 5 (1958) 183. Zitiert nach Herrlinger
  5. G. C. Cappivaccio: Opera omnia quinque sectionibus comprehensa, hg. J. H. Bayer (1603). Zitiert nach Herrlinger
  6. H. Boerhaave: Aphorismi de cognoscendis et curandis morbis (Rotterdam 1737). Zitiert nach Herrlinger
  7. Temkin, a. a. O. 57. Zitiert nach Herrlinger
  8. Bd. 31, «signe». Zitiert nach Herrlinger
  9. G. Müller: Die Fragen des Arztes an den Kranken (Diss. med. Kiel 1967) Zitiert nach Herrlinger

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Anamnese – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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