- Begleitetes Familienwohnen
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Der Begriff Begleitetes Familienwohnen bedeutet in Anlehnung an den sozialpädagogisch geprägten Begriff Begleitetes Einzelwohnen, dass hilfebedürftige Menschen mit körperlichen oder kognitiven Behinderungen, Lernbehinderungen oder psychischen Beeinträchtigungem in ihrem persönlichen familiären Umfeld sozialpädagogisch begleitet und unterstützt werden.
Dies meint vor allem, wenn nicht ausschließlich, oben genannte Menschen, die mit ihren Kindern und Lebens- bzw. Ehepartnern stationär oder ambulant begleitet und unterstützt werden. Die Mitglieder der Familien der oben genannten Hilfebedürftigen können dabei nichtbehindert (meist bei den Kindern der Fall) wie auch ebenso behindert und hilfebedürftig sein.
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