- Einzelfallhilfe
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Einzelfallhilfe (auch als soziale Einzelhilfe bezeichnet) ist eine Methode der sozialen Arbeit.
Einzelfallhilfe ist neben sozialer Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit eine der drei grundlegenden sozialpädagogischen Interventionsformen zur Lösung psychischer, materieller, gesundheitlicher oder sozialer Probleme. Ihre spezifischen Strategien zur Bewältigung dieser Probleme setzen dabei vornehmlich am Individuum, dem Klienten, an.
Einzelfallhilfe kommt in unterschiedlichen Handlungsfeldern der sozialen Arbeit zur Anwendung; Beispiele sind:
- Beratung (z. B. Schuldnerberatung, Konfliktberatung),
- Vermittlung materieller Hilfen (z. B. Wohnungslosenhilfe) oder
- Einleitung und Durchführung von präventiven, unterstützenden, therapeutischen oder rehabilitierenden Maßnahmen (z. B. Behindertenhilfe, sozialpädagogische Familienhilfe).
Inhaltsverzeichnis
Historische Aspekte
Einzelfallhilfe besteht schon vor der Professionalisierung sozialer Arbeit, z. B. in der karitativen Versorgung Bedürftiger durch Vermögende und in der individuellen, auf Gegenseitigkeit beruhenden Risikoabsicherung durch mittelalterliche Gilden und Knappschaften.
Als erstes Zeugnis von Einzelfallhilfe als einem systematischen Instrument der Sozialarbeit/Sozialpädagogik wird häufig die case work in der Armenhilfe der USA, sowie insbesondere Mary Richmonds Buch Social Diagnosis (1917), zitiert. Nach anderer Auffassung sind jedoch auch frühere Ansätze der Individualisierung in der staatlichen Armenfürsorge, z. B. seit dem Elberfelder System (Armenordnung von 1852), zu berücksichtigen. Soziale Arbeit mit einzelnen Personen oder Familien obliegt zu diesem Zeitpunkt jedoch noch weitgehend ehrenamtlichen Kräften und beginnt erst allmählich, sich als Profession zu entwickeln. Um 1900 bestehen zumindest in größeren Städten Deutschlands Beratungsstellen für Gesundheits- und Rechtsfragen, Seemannsfürsorge oder Auswandererberatung, die ebenfalls schon als frühe Vorläufer der heutigen sozialen Einzelfallhilfe zu gelten haben. Weiterhin entwickelt sich Einzelhilfe auch im Kontext von neu entstehenden Konzepten der Individualpsychologie und Psychotherapie, namentlich der Freud'schen Psychoanalyse.
In den 1920er Jahren trägt in Deutschland Alice Salomon wesentlich zu einer wissenschaftlichen und praktischen Rezeption der Individualisierenden Methode im Zusammenwirken von staatlicher ‚Fürsorge‘ und privater ‚Wohlfahrtspflege‘ bei. Die Formen und Aufgaben der helfenden Intervention charakterisiert sie dabei mit Begriffen wie ‚Behandeln‘, ‚Heilen‘ und ‚Pflegen‘.
Aktuelle Aspekte
Im Laufe der weiteren Professionalisierung sozialer Arbeit findet vor allem ab 1950 eine Theoriebildung statt, in der – ebenso wie bei der Sozialen Gruppenarbeit und der Gemeinwesenarbeit – angloamerikanische Theorie- und Handlungsansätze dominieren. In ihnen stehen entwicklungspsychologische oder funktionalistische (Sozialarbeit als Dienstleistung) bzw. technologische, behavioristische (Verhaltensmodifikation) Konzepte im Vordergrund.
Konzepte
Alle Konzepte der Einzelfallhilfe gehen davon aus, dass in einer Stärkung des Individuums die erfolgreichste Strategie zur Lösung seiner Probleme zu suchen ist. Mit „Hilfe zur Selbsthilfe“ soll das Ziel einer emanzipierten, authentischen und (selbst-)verantwortlichen Persönlichkeit erreicht werden, die anschließend keiner weiteren professionellen Unterstützung mehr bedarf.
Die zeitlich begrenzte pädagogische Intervention erfolgt nach einer systematischen Untersuchung der psychosozialen Situation des Klienten, ihrer Geschichte und einem qualitativen Befund (Anamnese und Diagnose). Ein therapeutisches Konzept bzw. Maßnahmeplan legt die Ziele und den Ablauf der Unterstützung fest und soll eine, zuweilen auch gemeinsame, Erfolgskontrolle ermöglichen.
Das Konzept der „Hilfe“ setzt Freiwilligkeit, Einverständnis und Mitwirkungsbereitschaft der Klienten voraus. Häufig beschriebene Anforderungen an die Pädagogen in der Einzelfallhilfe sind deshalb Anteilnahme, Akzeptanz der Person und Achtung der Selbstbestimmung des Klienten, sowie Verschwiegenheit gegenüber anderen Personen und Institutionen. Einzelfallhelfer bedienen sich u. a. aus der Psychotherapie abgeleiteter Verfahren, z. B. der personenzentrierten Gesprächsführung.
Case Management
In Theorie und Praxis der gegenwärtigen Einzelfallhilfe hat der Begriff Case Management einen hohen Stellenwert erlangt. In ihm spiegelt sich auch das Bemühen um eine weitere Professionalisierung sozialer Arbeit wider: Caseworker oder Case Manager handeln nicht mehr als „Helfer“, sondern als erfolgskontrollierte Dienstleister nach festgelegten bzw. überprüfbaren professionellen Standards.
Als wesentlichere Triebfeder des ‚Booms‘ von Case-Management-Konzepten ist allerdings die zunehmende Finanzkrise der öffentlichen Haushalte zu sehen, daneben die mangelnde Quantifizierbarkeit von Erfolgen sozialer Arbeit allgemein und von Einzelfallhilfe im Besonderen. Case-Management-Konzepte sollen dabei die begrenzten finanziellen, personellen und organisatorischen Ressourcen bündeln, um auf wachsende soziale Problemlagen in möglichst effizienter Form zu reagieren (siehe hierzu auch den Artikel Fallmanagement mit den Schwerpunkten Arbeitslosigkeit/ALG II und Rehabilitation). Sie spiegeln damit den allgemein feststellbaren Trend zur Ökonomisierung der Sozialen Arbeit wider.[1]
Kritik der Einzelfallhilfe
Haupteinwand gegen die Konzepte von Einzelfallhilfe war ab Ende der 1960er Jahre der Vorwurf, sie individualisierten gesellschaftlich bedingte Probleme und verschleierten die wahren Ursachen ihrer Entstehungsbedingungen. Die aktuelle Kritik am Case Management hat diese Argumente nahezu nahtlos übernommen.
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland sind viele sozialstaatliche Leistungen in den Sozialgesetzbüchern verankert. Einzelfallhilfe wird zum Beispiel gewährt als Leistung für
- Menschen in besonderen Lebenslagen (auch Wohnungslosenhilfe) nach §§ 67,68 SGB XII
- Personen mit einer Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 53,54 SGB XII
- Jugendliche, die einer intensiven Unterstützung bei der sozialen Integration bedürfen (im Rahmen der Hilfen zur Erziehung) nach § 35 SGB VIII
Literatur
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.): Fachlexikon der sozialen Arbeit. 5. Aufl. (2002), Frankfurt; Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge.
- Engelke, Ernst: Theorien der Sozialen Arbeit. Eine Einführung. 3. Aufl. (2002), Freiburg im Breisgau; Lambertus-Verlag
- Galuske, Michael: Methoden der Sozialen Arbeit. 3. überarb. u. erw. Aufl. (2001), Weinheim, München; Juventa Verlag
- Hering, Sabine und Richard Münchmeier: Geschichte der Sozialen Arbeit. Eine Einführung. 2. Aufl. (2003), Weinheim, München; Juventa Verlag
- Kreft, Dieter und Ingrid Mielenz (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit. Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 5. vollst. überarb. und erw. Aufl. (2005), Weinheim, München; Juventa Verlag
- Müller, Wolfgang C.: Wie Helfen zum Beruf wurde. Eine Methodengeschichte der Sozialarbeit. (1999), Weinheim; Beltz
- Otto, Hans-Uwe und Hans Thiersch (Hrsg.): Handbuch Sozialarbeit/Sozialpädagogik. 2. völlig neu überarb. und aktual. Aufl. (2001), Neuwied; Luchterhand
- Schilling, Johannes: Soziale Arbeit. (1997), München; Reinhardt
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Dieter Kreft: Moden, Trends und Handlungsorientierungen in der Sozialen Arbeit seit 1945; (PDF) 2004, S. 15ff.; abgerufen am 30. September 2008
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