- Beherbergungsvertrag
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Der Beherbergungsvertrag ist im deutschen Recht ein schuldrechtlicher Vertrag, welcher eine Beherbergung zum Gegenstand hat. Der Beherbergungsvertrag ist ein im BGB nicht besonders geregelter gemischter Vertrag. Wesentlicher Bestandteil ist die Zimmeranmietung, auf welche Mietvertragsrecht anzuwenden ist, jedoch können je nach Inhalt des Vertrages auch Elemente des Dienstvertragsrechts, des Werkvertragsrechts und des Kaufrechts anzuwenden sein.
Literatur
- Palandt, Kommentar zum BGB, 67. Auflage 2008, ISBN 978-3-406-56591-5, Einführung zu § 535, Randnummer 36, Einführung zu § 701 Randnummer 3
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