Beherbergungsgewerbe

Beherbergungsgewerbe

Ein Beherbergungsbetrieb ist ein Unternehmen, das gegen Entgelt Personen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt. Beherbergungsbetriebe unterliegen besonderen gesetzlichen Grundlagen wie dem Beherbergungsvertrag und dem Gastaufnahmevertrag.

Einteilung nach DEHOGA

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), der Branchenverband des deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes, unterscheidet verschiedene Betriebsarten im sogenannten Beherbergungsgewerbe. Diese Definition der Betriebsarten geschieht in Anlehnung an die internationale Terminologienorm DIN EN ISO 18513 (Tourismus-Dienstleistungen – Hotels und andere Arten touristischer Unterkünfte – Terminologie) und die deutsche Touristische Informationsnorm (TIN) des Deutschen Tourismusverbandes (DTV).[1]

  • All-Suite-Hotel: ein Hotel, das als Unterbringung nur Suiten anbietet
  • Aparthotel, Apartmenthotel: ein Hotel, das Studios oder Apartments als Unterbringung anbietet
  • Bauernhof: ein aktiv bewirtschafteter landwirtschaftlicher Betrieb, der Zimmer zur Vermietung anbietet
  • Boardinghouse: eine Beherbergungsart in städtischer Umgebung; eine Unterbringung für längere Zeit ist möglich; dabei bieten diese Betriebe auch verschiedene Serviceleistungen an wie zum Beispiel Reinigung bis hin zu einem hotelmäßigen Zimmerservice
  • Ferienwohnung, Ferienhaus, Appartement: eine in sich abgeschlossene Unterkunft innerhalb eines Gebäudes, die über Sanitärbereich und Selbstverpflegungseinrichtung verfügt und für vorübergehenden Aufenthalt von Personen gedacht ist
  • Gästehaus: unterscheidet sich von einem Hotel durch ein eingeschränkte Dienstleistungsangebot; Mahlzeiten werden nur an Hausgäste verabreicht
  • Gasthof: ein Gastronomiebetrieb, der Speisen und Getränke als Hauptleistung anbietet, daneben aber auch einige Zimmer vermietet
  • Hotel: ein Beherbergungsbetrieb, der mit einem Mindestmaß an Einrichtungen (Rezeption, tägliche Zimmerreinigung und mindestens einem Restaurant für Hausgäste und Passanten) ausgestattet ist
  • Hotel garni: ein Hotelbetrieb, der Beherbergung, Frühstück, Getränke und höchstens kleine Speisen anbietet
  • Jugendherberge: ein Beherbergungsbetrieb, in dem in erster Linie junge Leute für meist kurze Aufenthaltsdauer aufgenommen und in dem Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden
  • Kurheim: ein in einem Heilbad oder Kurort gelegener Beherbergungsbetrieb, der auf die Bedürfnissen des Kurgastes ausgerichtet ist
  • Kurklinik: ein Beherbergungsbetrieb mit Krankenhauscharakter; sie steht unter ärztlicher Leitung und bietet ständige medizinische Betreuung; das Beherbergungsangebot entspricht den Bedürfnissen der Patienten wie z. B. Barrierefreiheit und Ernährungsangebot
  • Kurhotel: ein Beherbergungsbetrieb wie ein Kurheim, verfügt jedoch über ein eigenes Angebot an Gesundheitsbehandlungen
  • Motel: ein Hotel mit einem auf Kraftfahrer ausgerichteten Standort und nahe gelegener Parkmöglichkeit
  • Pension: ein Betrieb, der sich von einem Hotel durch eingeschränkte Dienstleistungen unterscheidet; Mahlzeiten werden nur an Hausgäste verabreicht
  • Privatunterkunft, Privatzimmer: eine Unterkunft in einem privaten Haus, die nicht erlaubnispflichtig und je nach nationalen Gesetzen maximal acht bis zehn Betten aufweisen dürfen.

Einzelnachweise

  1. DEHOGA Bundesverband: Definition der Betriebsarten, Beherbergungsgewerbe – Definition der Betriebsarten, online, abgerufen am 1. Januar 2008.

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