Behindertenausweis

Behindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, der vom Versorgungsamt bzw. einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt wird. Die Gestaltung des Ausweises ist in der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) geregelt. Voraussetzung für die Ausstellung eines Ausweises ist, dass ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr festgestellt worden ist.

Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die Menschen mit einer Behinderung per Gesetz zustehen, etwa besonderer Kündigungsschutz, Anspruch auf Zusatzurlaub oder auch Vergünstigungen bei der Besteuerung des Einkommens. Hier sind jedoch nicht Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemeint, denn diese setzen keine versorgungsamtliche Anerkennung als schwerbehinderter Mensch voraus.

Das Versorgungsamt vermerkt auf dem Schwerbehindertenausweis den festgestellten Grad der Behinderung, den Ablauf der Gültigkeit des Ausweises sowie weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen. Der Grad der Behinderung wird als ganze, auf 10 gerundete Zahl im Bereich von 50 bis 100 angegeben. Darüber hinaus enthält der Ausweis unter Umständen auf der Rückseite eine Historie, weist also aus, ab wann einzelne Feststellungen zum GdB und zu den Nachteilsausgleichen nachgewiesen sind.

Die Grundfarbe des Ausweises ist grün; er weist zusätzlich einen orangefarbenen Flächenaufdruck auf, wenn die Merkzeichen „G“, „H“ oder „Gl“ festgestellt wurden. In Verbindung mit einem Beiblatt mit einer Wertmarke ermöglicht der Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck Behinderten, die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „G“ oder „Gl“ können die Freifahrt nur nutzen, wenn sie nicht bereits die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.

In der Regel ist für die Wertmarke eine Zuzahlung zu leisten (60 Euro pro Jahr, 30 Euro für ein halbes Jahr). Diese entfällt bei den Merkzeichen „Bl“ (Blindheit) und „H“ (Hilflosigkeit). Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB VIII, SGB XII), dem Bundesversorgungsgesetz oder dem Bundesentschädigungsgesetz sind ebenfalls von der Zuzahlung befreit.

Ist auf der Vorderseite des Ausweises das Merkzeichen „B“ (Begleitperson) nicht gestrichen (nur bei grün/orangem Ausweis), so fährt auch eine beliebige Begleitperson im gesamten Personenverkehr unentgeltlich mit. Das gilt auch, wenn die schwerbehinderte Person kein Beiblatt mit Wertmarke erworben oder die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch genommen hat.

Der Ausweis kann folgende Merkzeichen aufweisen:

Zeichen Bedeutung
1. Kl. Berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse der Deutschen Bahn mit Fahrkarte für die Zweite Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)
aG Außergewöhnliche Gehbehinderung
B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Bl Blind im Sinne des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
Gl Gehörlos
H Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes, nicht im Sinne des SGB XII
RF Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht / Sozialtarif bei T-Home

Rechtsgrundlage für den Schwerbehindertenausweis ist § 69 des Sozialgesetzbuch IX in Verbindung mit der Schwerbehindertenausweisverordnung. Maßgebend für die Bewertung des Grades der Behinderung, die Prüfung, ob die weiteren gesundheitlichen Voraussetzungen für die Feststellung von Nachteilsausgleichen vorliegen, waren bis zum 31. Dezember 2008 die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht. Auf Grund einer Ermächtigung (§ 30 Abs. 17 BVG) wurden die Anhaltspunkte zum 1. Januar 2009 in die Versorgungsmedizin-Verordnung überführt und sind somit erstmals gesetzlich festgeschrieben worden. Sie sind nun für Verwaltungen und Gerichte rechtlich bindend.

Weblinks

Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Familienbeihilfe — Dieser Artikel erläutert das deutsche Kindergeld, die österreichische Familienbeihilfe und die schweizerische Kinderzulage. Das umgangssprachlich als Kindergeld bezeichnete österreichische Kinderbetreuungsgeld wird unter Kinderbetreuungsgeld… …   Deutsch Wikipedia

  • Gruft der Österreichischen Bundespräsidenten — Der Wiener Zentralfriedhof wurde 1874 eröffnet und ist mit einer Fläche von fast 2,5 km² die zweitgrößte Friedhofsanlage Europas, an der Zahl der rund 3 Millionen Bestatteten gemessen, mit Abstand die größte. Er zählt aufgrund seiner vielen… …   Deutsch Wikipedia

  • Karl-Borromäus-Kirche (Wien) — Der Wiener Zentralfriedhof wurde 1874 eröffnet und ist mit einer Fläche von fast 2,5 km² die zweitgrößte Friedhofsanlage Europas, an der Zahl der rund 3 Millionen Bestatteten gemessen, mit Abstand die größte. Er zählt aufgrund seiner vielen… …   Deutsch Wikipedia

  • Norbert Kapeller — Norbert Karl Kapeller (* 7. Jänner 1970 in Freistadt, Oberösterreich) ist ein ehemaliger österreichischer Politiker (ÖVP). Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Privates 3 Weblinks …   Deutsch Wikipedia

  • Zentralfriedhof Wien — Der Wiener Zentralfriedhof wurde 1874 eröffnet und ist mit einer Fläche von fast 2,5 km² die zweitgrößte Friedhofsanlage Europas, an der Zahl der rund 3 Millionen Bestatteten gemessen, mit Abstand die größte. Er zählt aufgrund seiner vielen… …   Deutsch Wikipedia

  • Wiener Zentralfriedhof — Karl Borromäus Kirche von Max Hegele und Präsidentengruft auf dem Wiener Zentralfriedhof Der Wiener Zentralfriedhof wurde 1874 eröffnet und zählt mit einer Fläche von fast 2,5 km² und rund drei Millionen Bestatteten zu den größten… …   Deutsch Wikipedia

  • Hörbücherei des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes — Logo der Hörbücherei des ÖBSV Gründung 1957 Bestand …   Deutsch Wikipedia

  • Ausweis — Aus·weis der; es, e; ein Dokument, das von einer Institution ausgestellt ist und das angibt, wer der Inhaber ist, wo er Mitglied ist oder wozu er berechtigt ist <ein (un)gültiger Ausweis; einen Ausweis beantragen, ausstellen, vorzeigen; den… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Behinderte — Be·hịn·der·te der / die; n, n; jemand, der eine ↑Behinderung (2) hat <ein geistig, körperlich Behinderter> || K : Behindertenausweis, Behindertensport || K: Gehbehinderte, Körperbehinderte, Sehbehinderte || NB: ein Behinderter; der… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”