- Behindertenbegleithund
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Assistenzhunde, auch als Hilfshunde oder zusammen mit Therapiehunden als Servicehunde bezeichnet, sind speziell ausgebildete Haushunde, die als Führ- und Begleithunde für Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen eingesetzt werden. Die häufigste und bekannteste Art von Assistenzhunden sind Blindenführhunde, daneben gibt es beispielsweise Behindertenbegleithunde, Hörhunde oder Signalhunde.
Assistenzhunde können für die von ihnen begleiteten Personen vielfältige Tätigkeiten übernehmen. Hierzu zählt beispielsweise das optische und akustische Erkennen von Gefahren mit einem an die Fähigkeiten ihres Besitzers angepasstem Warnverhalten, das Aufheben und Holen von Gegenständen, das Bedienen von einfachen technischen Einrichtungen wie Aufzügen oder Lichtschaltern, das Tragen von Taschen, sowie die Alarmierung von Hilfe in Notfällen durch das Auslösen eines Hausnotrufs oder durch Bellen in der Öffentlichkeit. Ein Assistenzhund bedeutet für seinen Besitzer eine Steigerung seiner Unabhängigkeit und Sicherheit, und trägt damit erheblich zur Verbesserung der Lebensqualität dieser Menschen bei.
Für Assistenzhunde gelten in bestimmten Bereichen besondere rechtliche Bestimmungen. So ist das Mitführen von Assistenzhunden in allen Geschäften, einschließlich der Lebensmittelabteilungen, und in allen Behörden gesetzlich erlaubt. Gleiches gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel, ebenso sind Taxifahrer verpflichtet, einen Assistenzhund zusammen mit seinem Besitzer zu befördern. In vielen Gemeinden sind Besitzer von Assistenzhunden nach einem entsprechenden Nachweis von der Zahlung der Hundesteuer freigestellt.
Ebenso sind Assistenzhunde, sofern sie Führtätigkeiten von blinden Personen ausüben, von der Leinen- und Maulkorbpflicht befreit. Auch muss und kann aus nachvollziehbaren Gründen der von diesen Tieren abgesonderte Kot nicht von ihren Besitzern entfernt werden.
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