Beisicht

Beisicht
Markus Beisicht im Herbst 2008

Markus Beisicht (* 1963 in Leverkusen) ist ein deutscher Jurist und Vorsitzender der rechtsextremistischen und ausländerfeindlichen Bürgerbewegung pro Köln, sowie der wesentlich aus ihr hervorgegangenen überregionalen Vereinigung Bürgerbewegung pro NRW.[1]

Inhaltsverzeichnis

Leben und Beruf

Beisicht wurde 1963 in Leverkusen geboren. Nach seiner Schulausbildung studierte er an der Universität Köln Rechtswissenschaften.

Heute ist Beisicht beruflich überregional als Strafverteidiger tätig. So ist er beispielsweise nach Angaben von Axel Reitz mehrfach als dessen Strafverteidiger aufgetreten. Er arbeitet in der Rechtsanwaltskanzlei von Karlheinz Schlaeper mit den Schwerpunkten Straf- und Strafverfahrensrecht, Presserecht, Kündigungsschutzrecht und Arbeitsrecht.[2]

Beisicht ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Politische Karriere

Während seiner Studienzeit engagierte sich Beisicht zwischen 1984 und 1987 als Bundesvorsitzender in der Hochschulgruppe Ring Freiheitlicher Studenten (rfs). Laut Amtsgericht Münster wies diese neofaschistische Tendenzen auf.[3] Gegen die Zuordnung als rechtsextremistische Gruppe legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein,[4] was folgenlos blieb.

Beisicht war laut der Bonner Stadtzeitung De Schnüss Ende 1987 an den Ereignissen an der Kölner Universität beteiligt, die zum Ausschluss des rfs aus der Matrikel führte. Bei Zusammenstößen zwischen Polizei und rfs-Mitgliedern am 30. November 1987, bei denen auch Schüsse fielen, seien der Landesvorsitzende und der Bundesvorsitzende Beisicht vorübergehend von der Kölner Polizei festgenommen worden. Laut dem Bericht wurde pyrotechnisches Material, welches nach Auffassung der Polizei geeignet war, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen, in Beisichts Wagen gefunden und beschlagnahmt.[5] Auch der Spiegel berichtete von der Festnahme Beisichts.[6]

Im Jahre 1987 gründete er zusammen mit seinem Studien- und Parteifreund Manfred Rouhs den Kölner Kreisverband der Republikaner und wurde deren Kreisvorsitzender. Später war er auch Mitglied des Bundesvorstandes. 1989 kandidierten die Republikaner mit Beisicht für den Kölner Stadtrat und erhielten 7,4% der Stimmen. Danach war er zwei Jahre lang für seine Partei im Stadtrat. 1991 spaltete sich die REP-Fraktion um Beisicht und Rouhs als Fraktion der DLVH ab. Beisicht wurde Landesvorsitzender, sowie Mitglied des Bundesvorstandes und vertrat die Fraktion bis zur Wahl 1994, wobei die DLVH wieder aus dem Stadtrat ausschied. Mit der DLVH setzte Beisicht ein Kopfgeld von 1000 DM auf eine untergetauchte Asylbewerberin aus.[7]

Beisicht gehörte 1996 zu den Gründungsmitgliedern der Bürgerbewegung pro Köln, die seit 2004 im Kölner Stadtrat vertreten ist. Am 2. Dezember 2004 wurde er in den Vorsitz der Bürgerbewegung pro Köln gewählt und löste damit Judith Wolter als Vorsitzende ab, welche seither als Fraktionsvorsitzende fungiert. Er war zuvor stellvertretender geschäftsführender Vorsitzender. Wenig später (2007) gründete sich – nach der Vorlage von pro Köln – die Bürgerbewegung pro NRW, welche ebenfalls von Beisicht geleitet wird.[8]

Beisicht ist außerdem pro-Köln-Oberbürgermeisterkandidat für die NRW-Kommunalwahl am 30. August 2009 in Köln und pro-NRW-Direktkandidat für die Landtagswahl in NRW 2010.

ITS-Fraktion

Beisicht nahm mit anderen Politikern, wie Gerhard Frey (DVU) oder Udo Voigt (NPD) an einer Konferenz rechtsgerichteter deutscher Politiker und Mitgliedern der Fraktion Identität, Tradition, Souveränität (ITS) im Europaparlament im September 2007 in Straßburg teil. Auf der Konferenz wurde durch die Politiker beschlossen, die Politik der ITS-Fraktion aktiv in Deutschland zu unterstützen.[9]

Kontroversen

Unter anderem führten Äußerungen Beisichts, dass seit Jahren Kontakte zu Vlaams Belang bestünden und ein von Beisicht gegebenes Interview in der National-Zeitung[10] dazu, dass mit Urteil vom 4. Dezember 2007 das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Berichterstattung in den Verfassungsschutzberichten über die Jahre 2005 und 2006 für zulässig erklärte, und damit die Klage von pro Köln ablehnte.[11]

Einzelnachweise

  1. Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2008
  2. Detlef Schmalenberg und Harriet Drack, Ultra-Rechte holt die Vergangenheit ein, Kölner-Stadtanzeiger vom 19.03.07 online einzusehen
  3. Amtsgericht Münster, Aktenzeichen 52AK770/80, dort heißt es über den „Ring Freiheitlicher Studenten“: „[…] zusammenfassend nach Überlegung des Gerichts im Hinblick auf den dargelegten Erkenntnisstand zum Charakter des Ring Freiheitlicher Studenten nicht zu bestreiten ist, daß es sich bei dieser Vereinigung um eine studentische Gruppe mit stark neofaschistischen Tendenzen handelt.“
  4. DIE ZEIT, 27.10.1989 Nr. 44, Abschnitt Nr. 3
  5. Schüsse in der Universität, Bonner Stadtzeitung De Schnüss, Nr. 3, März 1988, S.18
  6. DER SPIEGEL 33/1989 vom 14.08.1989, S.57 "Sein Gesinnungsgenosse Beisicht kam nach einer Polit-Prügelei im November 1987 in Gewahrsam der Kölner Polizei."
  7. Spiegel Online: Anti-Islam-Partei: Spiel mit der Angst, 1. Januar 2008
  8. Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2004, S. 74, S. 76.
  9. Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2007 S. 75-76.
  10. National-Zeitung, Ausgabe 24/06
  11. Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2007 S. 78-79.

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